Die Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen zählen zu unseren notariellen Dienstleistungen. Unser Notar prüft für Sie die Erforderlichkeit eines Ehevertrags und konzipiert mit Ihnen zusammen seinen Inhalt. Maßvolle Gestaltung unter Berücksichtigung erb- und steuerrechtlicher Belange sind sein Hauptanliegen.
Erb- und/ oder Pflichtteilsansprüche schaffen oder reduzieren oder in den Genuss erbschaft-und/ oder schenkungsteuerlicher Freibeträge gelangen: Unser Notar berät, entwirft und vollzieht Adoptionsanträge. Er prüft, ob die Voraussetzungen für eine Adoption vorliegen und erörtert mit Ihnen die familienrechtlichen Folgen der Adoption.
Im sog. gesetzlichen Güterstand leben Ehegatten in einer Zugewinngemeinschaft. Anders als von rechtlichen Laien oft vermutet, haben die Ehegatten in der Zugewinngemeinschaft getrennte Vermögensmassen. Nicht selten hat der einkommensschwächere Ehegatte am Vermögensaufbau des anderen teil. Dies kann schenkungsteuerliche und auch steuerstrafrechtliche Relevanz haben. Unser Notar entwickelt in enger Kooperation mit den steuer(strafrecht-)lichen Beratern von GSP Dr. Glaser & Scheidt Strategien zur Reduzierung oder Vermeidung einer längst entstandenen Schenkungsteuer bzw. von deren strafrechtlichen Konsequenzen.
Unser Notar begleitet und berät Sie neutral. Trennen sich die Wege von Ehegatten, schaffen die Urkunden unseres Notars eine rechts- und planungssichere Grundlage. Er berät Sie u.a. in Fragen des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs, des Zugewinnausgleichs, der Vermögensauseinandersetzung sowie des Sorgerechts unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Vorgaben.
* Amtssitz des Notars in Bochum
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