Ehevertag
Eine Hochzeit ist für viele Menschen der schönste Moment des Lebens, doch sie zieht auch einige Rechte nach sich. So gibt es den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, Eheverträge und Gütertrennung. Doch was ist wirklich sinnvoll und notwendig? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Hier empfiehlt sich eine notarielle Beratung, die oftmals auch bei Paaren mit unterschiedlichen Staatsbürgerschaften ratsam ist.
Zu den Aufgaben eines Notars gehört die Beantwortung auftretender Fragen zum Eherecht und die Ausarbeitung eines individuellen Ehevertrages, der auch mit einem Erbvertrag kombiniert werden kann.
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Anderes Familienrecht
1) Adoption
Im Falle einer Adoption von Kindern oder Erwachsenen bedarf es eines notariell beurkundeten Adoptionsantrages. Dieser muss dem zuständigen Familiengericht zugestellt werden. Beim Notar erfahren Sie zudem alles, was Sie zum Erbrecht bei Adoptionen wissen müssen.
2) Zuwendungen unter Ehegatten
Es ist möglich, innerhalb einer Ehe Vermögen an den Partner zu übertragen. Dabei geht es etwa um einen Zugewinnausgleich, bei dem die sogenannte Güterstandsschaukel genutzt werden kann. Hierzu beraten wir Sie gern.
3) Trennungen und Scheidungen
Es ist kein schöner Gedanke, aber manchmal nicht zu vermeiden: eine Trennung mit anschließender Scheidung. Mit einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich Einigungen hinsichtlich Unterhalt, Sorgerecht und Verbleib des Hausstandes treffen. Auch ein Zugewinnausgleich kann darin festgehalten werden.
Kontakt
Sie erreichen uns an den Standorten in
Bochum, Hattinger Straße 229, Tel.: +49 234 - 97 65 77 16
Duisburg, Koloniestraße 104, Tel.: +49 203 - 70 90 36 0
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