Nachlassplanung im Fokus: Wie das Berliner Testament steuerliche Hürden bei betagten Vermächtnissen meistern kann

Wichtige steuerliche Fallstricke und was Erben wissen sollten Das Berliner Testament gilt als bewährtes Instrument, um den Nachlass partnerschaftlich zu regeln – doch steuerlich birgt es Herausforderungen. Besonders die Behandlung...

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Wichtige steuerliche Fallstricke und was Erben wissen sollten

Das Berliner Testament gilt als bewährtes Instrument, um den Nachlass partnerschaftlich zu regeln – doch steuerlich birgt es Herausforderungen. Besonders die Behandlung betagter Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des überlebenden Ehepartners fällig werden, sorgt immer wieder für Unsicherheit. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) schafft Klarheit in der steuerlichen Bewertung solcher Fälle und zeigt, was Erben beachten müssen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Entdecken Sie die entscheidenden Details und deren Bedeutung für Ihre Nachlassplanung.

Was ist passiert?

Die Eltern der Klägerin hatten ein Berliner Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten und für die gemeinsamen Kinder besondere Regelungen trafen. Mit einer Jastrow‘schen Klausel[1] legten sie fest, dass Kinder, die beim Tod des erstversterbenden Elternteils ihren Pflichtteil fordern, auch beim Nachlass des überlebenden Elternteils nur den Pflichtteil erhalten sollen. Für die anderen Kinder, die auf den Pflichtteil verzichteten, wurde ein betagtes Vermächtnis vorgesehen, das erst nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners fällig werden sollte.

Nach dem Tod der Mutter, der letztversterbenden Elternteil, machten die Klägerin und ihre Geschwister das betagte Vermächtnis als Nachlassverbindlichkeit geltend. Sie wollten den Betrag von der Erbschaftsteuer abziehen. Das Finanzamt verweigerte dies und argumentierte, dass das Vermächtnis zwar im Testament des Vaters angelegt, aber erst mit dem Tod der Mutter fällig wurde. Es handele sich daher nicht um eine Belastung des ursprünglichen Nachlasses.

Steuerliche Behandlung von betagten Vermächtnissen präzisiert

Der Bundesfinanzhof (BFH) wies die Klage der Klägerin zurück und legte dabei wesentliche Grundsätze für die steuerliche Behandlung von betagten Vermächtnissen fest. Ein zentrales Argument des Gerichts war, dass solche Vermächtnisse erst dann als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden können, wenn sie tatsächlich fällig werden. Im konkreten Fall betraf dies die betagten Vermächtnisse, die im Testament der Eltern der Klägerin geregelt waren. Diese wurden erst mit dem Tod des überlebenden Ehepartners, also der Mutter, fällig und waren daher nicht vom Nachlass des erstverstorbenen Ehepartners, des Vaters, abziehbar. Das Gericht unterstrich damit, dass die rein potenzielle Belastung durch ein betagtes Vermächtnis keine unmittelbare Auswirkung auf die Ermittlung des steuerpflichtigen Nachlasses des erstverstorbenen Elternteils haben kann.

Zudem stellte der BFH klar, dass betagte Vermächtnisse steuerlich dem Nachlass des letztverstorbenen Ehepartners zuzurechnen sind. Mit dem Tod der Mutter wurden die Vermächtnisse fällig und konnten dadurch beim Nachlass der Mutter als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Diese Regelung trägt dazu bei, eine klare und faire Zuordnung der steuerlichen Pflichten zu gewährleisten, da die Belastung mit dem Vermächtnis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich eintrat.

Besonders hervorzuheben ist, dass das Gericht betonte, dass trotz der Besteuerung des Vermächtnisses beim Tod der Mutter eine doppelte steuerliche Belastung vermieden wurde. Die Klägerin konnte die Vermächtnisverbindlichkeiten in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeit abziehen, wodurch sich der steuerpflichtige Erwerb entsprechend reduzierte. Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig eine sorgfältige steuerliche Einordnung von Vermächtnissen ist, um unfaire Mehrfachbesteuerungen zu vermeiden und eine gerechte Steuerlast sicherzustellen.

Was bedeutet das für Erben?

Das Urteil des BFH bietet wichtige Orientierungspunkte für die steuerliche Behandlung von betagten Vermächtnissen in einem Berliner Testament:

  1. Klarheit über Fälligkeit und Abzugsfähigkeit: Vermächtnisse können steuerlich erst dann berücksichtigt werden, wenn sie fällig sind. Das gilt auch für betagte Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des überlebenden Ehepartners ausgezahlt werden.
  • Keine Doppelbelastung: Das Urteil stellt sicher, dass Vermächtnisse nicht mehrfach besteuert werden. Sobald die Verbindlichkeit vom Nachlass des letztverstorbenen Ehepartners abgezogen wird, ist die Steuerlast ausgeglichen.

Planungssicherheit für Nachlassregelungen: Familien, die ein Berliner Testament erstellen, sollten die steuerlichen Folgen solcher Klauseln genau prüfen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um unnötige Belastungen zu vermeiden.

Tipp:

1. Handeln Sie rechtzeitig

Die Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn sie vor der Entdeckung der Steuerhinterziehung durch das Finanzamt eingereicht wird. Sobald eine Betriebsprüfung oder Steuerfahndung begonnen hat, entfällt die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Zögern Sie daher nicht, wenn Sie Fehler in Ihrer Steuererklärung bemerken.

2. Stellen Sie vollständige Angaben sicher

Eine Selbstanzeige muss alle steuerlich relevanten Tatsachen umfassen. Dazu gehören alle betroffenen Veranlagungszeiträume und Einkünfte. Eine „Teil-Selbstanzeige“ – also das Offenlegen nur eines Teils der Fehler – ist unwirksam und kann zu weiteren rechtlichen Problemen führen.

3. Vermeiden Sie Verzögerungen

Nach Einreichung der Selbstanzeige prüft das Finanzamt Ihre Angaben. Achten Sie darauf, dass Sie auf Nachfragen zügig und umfassend reagieren. Verzögerungen oder unvollständige Antworten könnten Misstrauen wecken und den Erfolg gefährden.

4. Behalten Sie die Fristen im Blick

Das Finanzamt setzt nach der Prüfung der Selbstanzeige eine Frist für die Nachzahlung. Halten Sie diese Frist unbedingt ein, da die strafbefreiende Wirkung sonst erlischt.

5. Lassen Sie sich professionell unterstützen

Die Selbstanzeige ist ein komplexer Prozess, bei dem bereits kleine Fehler die Wirksamkeit gefährden können. Ein erfahrener Anwalt oder Steuerberater kennt die gesetzlichen Anforderungen und hilft Ihnen dabei, die Anzeige korrekt vorzubereiten und einzureichen.

Quellen


https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410020

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