GSP Dr. Glaser & Scheidt berät Sie umfassend über die Verjährungsfristen im Steuerrecht.
Auch im Steuerrecht kann „Gras über eine Sache wachsen“. So darf das Finanzamt nach Ablauf einer bestimmten Frist keine Steuerschulden mehr einfordern. Diese Fristen sollten Sie kennen oder sich von uns beraten lassen. Im umgekehrten Fall entgeht Ihnen möglicherweise eine Steuererstattung, wenn diese außerhalb der Zahlungsverjährung eingefordert wird. Als erfahrene Kanzlei für Steuerrecht stehen wir Ihnen bei der korrekten Berechnung der für Sie relevanten Verjährungsfristen zur Seite.
Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:
- Prüfung einer Verjährung
- Einsprüche gegen Steuerbescheide
- Erstellung von Steuererklärungen
Ihre Ansprechpartner:
Das Steuerrecht ist für Arbeitnehmer und Unternehmer gleichermaßen nur schwer zu durchschauen. Es ist unmöglich, als Laie alle Richtlinien und Gesetze zu kennen. Oftmals ist es schon schwierig genug, geltende Fristen einzuhalten. Die gibt es auch für die Festsetzung und Zahlung von Steuern. Sie sind für beide Seiten bindend – den Steuerpflichtigen und das Finanzamt.
Die Steuer-Verjährungsfristen betragen mindestens vier Jahre. Zahlreiche Ausnahmen und Fristverlängerungsoptionen machen es nicht einfach, den genauen Zeitpunkt zu kennen, nach dessen Ablauf keine Steuern mehr eingefordert werden können. Als erfahrene Steuerkanzlei beraten wir Sie gerne zu diesem Thema. Wir wissen genau, wann die Behörden einen Steuerbescheid ändern dürfen und wann dies nicht mehr möglich ist.
Sie benötigen weitere Informationen zu Verjährungsfristen im Steuerrecht? Unter folgendem Link haben wir alle wichtigen Fakten zusammengetragen: Rechtsberatung Steuer-Verjährungsfristen.
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