GSP Dr. Glaser & Scheidt berät Unternehmer umfassend über mögliche Strafen für Steuerhinterziehung.
Liegt eine Steuerhinterziehung vor, sollten Sie einen auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt zurate ziehen. Er wird Sie mit dem Ziel eines geringen Strafmaßes für die Steuerhinterziehung oder sogar einer Straffreiheit vertreten. In vielen Fällen ist das bereits durch eine Selbstanzeige und Berichtigungserklärung möglich. Bei einem bereits eingeleiteten Verfahren kann das Ziel der Verteidigung eine Einstellung mit oder ohne Auflagen oder die Beendigung des Verfahrens durch ein Urteil sein.
Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:
- Verteidigung zu den Tatvorwürfen
- Verteidigung bei Steuerfestsetzung und Strafbemessung
- Beratung bei bestehendem Haftbefehl
- Verhandlungen mit Finanzamt und Banken
- Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige
- Berichtigungserklärung
Ihre Ansprechpartner:
Die Strafe für Steuerhinterziehung – egal ob aktiv durch Falschangaben oder passiv durch Unterlassen – beträgt in Deutschland bis zu zehn Jahre Haft. Freilich droht dieses Strafmaß nur in besonders schweren Fällen, doch Bewährungsstrafen können bereits dann verhängt werden, wenn Steuern in Höhe von 50.000 bis 100.000 Euro hinterzogen wurden. Hinzu kommt in jedem Fall eine nicht unerhebliche Geldstrafe und selbstverständlich müssen die Steuern nebst Zinsen nachgezahlt werden.
Wer einer solchen Strafe für Steuerhinterziehung entgehen will, sollte sich einen Anwalt für Steuer- und Steuerstrafrecht suchen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Berichtigungserklärung oder Selbstanzeige und verteidigen Sie bei einem Verfahren. Wir kennen die Gesetze und haben Erfahrung im richtigen Umgang mit den Behörden, um einen langwierigen Prozess zu vermeiden.
Sie benötigen weitere Informationen zu Thema Steuerstrafen? Unter folgendem Link haben wir alle wichtigen Fakten zusammengetragen: Rechtsberatung Steuerhinterziehung
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