GSP Dr. Glaser & Scheidt ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen rund um das Thema Steuerberaterhaftung.
Wer einen Steuerberater beauftragt, tut das aus gutem Grund: Er soll den Mandanten durch den Steuerdschungel führen und ihm die oftmals lästige Pflichten gegenüber dem Finanzamt abnehmen. Das bedingt ein kompetentes, zuverlässiges und gründliches Arbeiten des Steuerberaters. In der Regel wird er das auch tun, doch Fehler können passieren. Wenn Sie die Vermutung oder sogar Beweise haben, dass Ihr Steuerberater nicht ordnungsgemäß gehandelt hat, sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:
Aus den Pflichten eines Steuerberaters, die sich aus dem Inhalt des mit dem Mandanten geschlossenen Vertrags ergeben, entsteht bei Fehlern ein Haftungsanspruch für Sie. Dies können versäumte Fristen bei den Finanzbehörden sein, aber auch Falschberatung oder eine mangelhafte Aufklärung über Steuerrisiken. In diesem Fall sollte ein Gespräch mit dem Steuerberater der erste Schritt sein, um den entstandenen Schaden zu regulieren. Führt dies nicht zum Erfolg, müssen Sie möglicherweise vor Gericht auf die Steuerberaterhaftung klagen. Dies sollte wegen der damit verbundenen Kosten jedoch das letzte Mittel sein.
Sie benötigen weitere Informationen zu Thema Umsatzsteuerhinterziehung? Unter folgendem Link haben wir alle wichtigen Fakten zusammengetragen: Rechtsberatung Steuerberaterhaftung
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