Willkommen bei Scheidt Kalthoff & Partner

Fachkanzlei für Selbstanzeige
in Essen

Scheidt Kalthoff & Partner berät Sie als Fachkanzlei für Steuerstrafrecht aufgrund langjähriger Erfahrung umfassend zu der Abgabe einer Selbstanzeige.

Zur Erlangung von Straffreiheit kann die Abgabe einer Selbstanzeige geboten sein. Wir prüfen für Sie den Umfang und die Notwendigkeit einer solchen Anzeige, stellen Ihre Straffreiheit sicher, besorgen die hierzu benötigten Unterlagen (auch gegebenenfalls im Ausland) und erstellen alle notwendigen steuerlichen Erklärungen.

Wir beraten und vertreten Sie bei Selbstanzeigen in allen Steuerarten, vor den Strafverfolgungsbehörden, bei den Finanzämtern und Finanzgerichten, bei der Erstellung entsprechender Steuererklärungen sowie bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen.

Auch in umfangreichen und vielschichtigen Fällen setzen wir Ihr Ziel der Straffreiheit durch, dies unabhängig von der Art der Einkünfte, so z.B. bei Bankguthaben, gewerblichen Einkünften, Vermietungen, Nebeneinkünften, Vortragseinkünften, Arzttätigkeiten oder Erbschaften.

 

Wir sind für Sie da

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Essen

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Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwälte und Berater

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Mathias Scheidt

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Fachanwalt für Steuerrecht
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Karsten Weiß

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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Tobias Klümper

Steuerberater
Rechtsanwalt
Dipl. Finanzwirt
Koop – Partnerrecht

Selbstanzeige

Unsere Beratungsschwerpunkte:

Zur Erlangung von Straffreiheit kann die Abgabe einer Selbstanzeige geboten sein. Wir prüfen für Sie den Umfang und die Notwendigkeit einer solchen Anzeige, stellen Ihre Straffreiheit sicher, besorgen die hierzu benötigten Unterlagen (auch gegebenenfalls im Ausland) und erstellen alle notwendigen steuerlichen Erklärungen.

Wir beraten und vertreten Sie:

  • bei Selbstanzeigen in allen Steuerarten
  • vor den Strafverfolgungsbehörden
  • bei den Finanzämtern und Finanzgerichten
  • bei der Erstellung entsprechender Steuererklärungen
  • bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen
  •  

    Gesetzliche Möglichkeit der Selbstanzeige nutzen:

    Steuerliche Regeln sind umfangreich und schwer zu überschauen. Es kommt daher oft zu Fehlern, die dann dem Strafrecht unterliegen können. Die Gründe, die hierzu führen können, sind vielseitig. Fehler eines Steuerberaters, eine falsche steuerliche Gestaltung, bloße Unwissenheit über steuerliche Vorschriften oder Nachlässigkeit im Umgang mit den steuerlichen Pflichten sind in der Regel die Hauptgründe. Auch wer sonst alles richtig macht und sich bisher nichts hat zuschulden kommen lassen, kommt so in eine schwierige Situation. So ging es auch schon vielen anderen Steuerpflichtigen. Wichtig ist es aber, die Situation zeitnah zu bereinigen.

    Der Gesetzgeber hat hier das Instrument der Selbstanzeige vorgesehen. Nutzen Sie unsere umfangreiche Erfahrung im Bereich des Steuerstrafrechts und lassen Sie sich von erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern vertreten, die die Regeln des Strafrechts ebenso beherrschen, wie die des Steuerrechts. Wir sind für Ihren konkreten Fall da.

    Der Erfolg der Anzeige wird dabei auch maßgebend durch den richtigen Umgang mit den Finanzbehörden sowie der richtigen Verarbeitung der entsprechenden Unterlagen und Zahlen bestimmt. Unser Team kann in kürzester Zeit auch umfangreichstes Unterlagenmaterial auswerten und eine Anzeige sicher vorbereiten – sprechen Sie uns gerne an.

    Selbstanzeige noch möglich?

    Eine Selbstanzeige sollte immer schnellstmöglich erstattet werden, da sogenannte Sperrgründe eintreten können. Wir können Ihnen aufgrund der Vielzahl der von uns erfolgreich betreuten Fälle eine sichere Einschätzung geben.

    Informieren Sie sich zum Thema Selbstanzeige in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar. Hier finden Sie auch weitere Informationen zu den Themen Selbstanzeige, Strafhöhe und Verjährung von Strafen und Steuern.

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    Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

    Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

    Steuerrecht im Überblick

    Glossar

    Informieren Sie sich zu den zahlreichen Einzelthemen im Steuerrecht in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar:

    Scheidt Kalthoff & Partner

    Das unterscheidet uns

    Bei uns erhalten Sie mehr als nur einen Anwalt für Ihren Fall – Sie profitieren von einem eingespielten Team von Experten. Zwar steht Ihnen ein fester Ansprechpartner als persönlicher Anwalt stets zur Seite, doch gleichzeitig wird Ihr Fall aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, um die bestmögliche Lösung für Sie zu finden. Unsere Stärke liegt in der Spezialisierung: Wir konzentrieren uns ausschließlich auf Erbrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Durch diese klare Fokussierung bieten wir Ihnen tiefgreifendes Know-how und maßgeschneiderte Lösungen in genau den Bereichen, die für Sie relevant sind.

    Wir gehen auch neue Wege, wenn es um Ihren Erfolg geht. Mit innovativen Lösungen zur Prozessfinanzierung ermöglichen wir Ihnen, Ihre rechtlichen Anliegen ohne finanzielle Belastungen zu verfolgen – so können Sie sich voll und ganz auf Ihr Recht konzentrieren. Flexibilität und Erreichbarkeit sind uns ebenfalls wichtig: Dank unserer Videoberatung erhalten Sie professionelle Unterstützung, wo immer Sie sich gerade befinden. Einfach, ortsunabhängig und unkompliziert stehen wir an Ihrer Seite. Das macht uns aus – eine Kombination aus Fachkompetenz, Teamarbeit und modernen Ansätzen, die stets auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

    Unser Erbguide

    Wir führen Sie durch Ihren Erbfall

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    Was ist unser Erbguide?

    Mit unserem Erbguide bieten wir Ihnen wertvolle Unterstützung für die Selbstinformation. Durch praxisnahe Checklisten, hilfreiche Fallbeispiele und den Erbquotenrechner erhalten Sie einen klaren Überblick. Informieren Sie sich schnell und unkompliziert.

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