Professionelle Rechtsberatung

Private Veräußerungs­geschäfte

Scheidt Kalthoff & Partner ist Ihr Ansprechpartner bei steuerrechtlichen Fragen zu privaten Veräußerungsgeschäften. Wer eine Immobilie oder ein anderes Wirtschaftsgut verkaufen will, tut nicht zwangsläufig mit spekulativen Absichten. Dennoch kann die private Veräußerung ein Fall für das Finanzamt sein und der Steuerpflicht unterliegen. Beim Haus- und Grundstücksverkauf gilt eine Frist von zehn Jahren, doch es gibt zahlreiche Ausnahmen. Die Spekulationssteuer gilt jedoch auch für andere Vermögensgegenstände. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Beratung zu diesem Thema wünschen.

Private Veräußerungsgeschäfte

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei folgenden Themen:

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Besteuerung von privaten Immobilien- und Grundstücksverkäufen
  • Spekulationssteuer bei Leerverkäufen
  • Verlustvorträge in der Steuererklärung
  •  
    Bei der privaten Veräußerung von Wirtschaftsgütern gibt es vieles zu beachten. So unterliegt längst nicht jeder Immobilienverkauf der Spekulationssteuer. Wurde sie selbst bewohnt oder erfolgt die Veräußerung später als zehn Jahre nach dem Erwerb, entfällt die Steuerpflicht. Andernfalls muss der Verkauf in der Steuererklärung angegeben werden. Das gilt auch für andere Wirtschaftsgüter wie Oldtimer oder Goldbarren, wenn diese innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist wieder abgestoßen werden. Wer Verluste macht, kann auch diese geltend machen.

    Warum ein Objekt verkauft wird, ist dem Finanzamt egal. Selbst persönliche Gründe wie Krankheit oder finanzielle Schwierigkeiten spielen keine Rolle bei der Frage, ob das private Veräußerungsgeschäft zu besteuern ist oder nicht. Solange es nicht unter bestimmte Ausnahmeregelungen fällt und die jährliche Freigrenze von 600 Euro übersteigt, kommen Sie um die Steuer nicht herum.

    Sie planen den Verkauf einer Immobilie und benötigen weitere Informationen zur Spekulationssteuer? Unter folgendem Link haben wir alle wichtigen Fakten zusammengetragen: Steuerberatung private Veräußerungsgeschäfte

    * Amtssitz des Notars in Bochum

    Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

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    Auch in schwierigen Fällen setzen wir Ihre Interessen durch. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, gern klären wir Ihre Fragen in einem Erstberatungsgespräch.

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