Scheidt Kalthoff & Partner berät Sie als Fachkanzlei für Erbrecht in allen Belangen rund um die Themen Erbe einklagen und Testament anfechten.
Nach dem Tod eines Menschen kommt es nicht selten zum Streit um das Erbe, weil ein oder mehrere Miterben nicht kooperieren oder der Verstorbene per Testament einen Verwandten enterbt hat. In beiden Fällen können Sie Ihren Anteil am Erbe einfordern. Im deutschen Erbrecht gibt es zahlreiche Vorschriften, die nur ein erfahrener Rechtsanwalt kennen kann. Wir unterstützen Sie, wenn Sie ein Testament anfechten, sich einigen oder einen Anspruch gerichtlich gelten machen wollen.
Wir vertreten und beraten Sie zu folgenden Themen:
Das Team von Scheidt Kalthoff & Partner steht Ihnen im Erbrecht zur Seite. Dieses Kompetenzteam hat sich auf das Erbrecht spezialisiert und ist hier besonders erprobt. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und unserem Teamwissen im Erbrecht. Ihr persönlicher Ansprechpartner ist stets erreichbar und für Ihren Fall da.
Nach dem Tode eines Menschen ist viel zu regeln, so auch das Erbe. Dabei gibt es (leider) sehr viel zu beachten. Aber welche Rechte gibt es überhaupt, wer hat welche Rechte und muss es einen Streit geben? Wie kann ein Recht durchgesetzt werden und wer hat welche Pflichten? Wie könnte eine einvernehmliche Lösung aussehen?
Unabhängig davon, ob Sie enterbt worden sind und Sie Ihren Pflichtteil geltend machen oder die Enterbung angreifen wollen, wir beantworten all Ihre Fragen.
Wir sind davon überzeugt, dass jeder Fall ganz konkret betrachtet werden muss. Der Ansatz von Scheidt Kalthoff & Partner liegt dabei nie in einer Einheitslösung. Egal, ob es sich um einen kleineren Pflichtteil handelt oder um einen großen Nachlass, wir treten engagiert für Ihr Recht ein – Ihr Recht ist unsere Leistung.
Informieren Sie sich in einem Erstberatungsgespräch oder auch nachfolgend vorab in unserem Glossar. In diesem finden Sie auch weitere hilfreiche Informationen zu den Themen Pflichtteil oder Testament anfechten.
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