Ist die Sterbegeldversicherung eine Erleichterung der Nachlassverwaltung?

Eine Sterbegeldversicherung kann als ein Sparvertrag auf den Todesfall angesehen werden. Diese soll gerade die Bestattungskosten decken und die Angehörigen dadurch entlasten. Sie gilt als Vorsorge für den eigenen Todesfall...

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Eine Sterbegeldversicherung kann als ein Sparvertrag auf den Todesfall angesehen werden. Diese soll gerade die Bestattungskosten decken und die Angehörigen dadurch entlasten. Sie gilt als Vorsorge für den eigenen Todesfall und kann festlegen, wer die vereinbarte Versicherungsleistung nach dem Tod ausbezahlt bekommt. 

Dieser Beitrag soll die Vor- und Nachteile der Sterbegeldversicherung näher darstellen: 

Überblick über die Sterbegeldversicherung 

Die Sterbegeldversicherung ist eine Möglichkeit für den Erblasser, um die Beerdigungskosten zu decken. Die Angehörigen sind nach dem Erbfall meistens auch mit der Organisation der Beerdigung beauftragt, deren Kosten auch den Nachlass schmälern. 

Die Sterbegeldversicherung als Sparvertrag auf den Todesfall ermöglicht es bei einer meist niedrigen Versicherungssumme, diese Kosten zu decken. Die Versicherungsbeiträge und die Versicherungssumme variieren je nach Alter der versicherten Person. 

Je jünger die versicherte Person ist, desto niedriger werden die Beiträge sein. Bei einer langjährigen Versicherung kann an eine Überschussbeteiligung gedacht werden, die dann zusätzlich zur Versicherungssumme ausbezahlt wird. 

Bei der Sterbegeldversicherung sollten die Personen, die die Versicherungssumme kriegen sollen, bestimmt werden, ansonsten wird es an die Hinterbliebenen ausgezahlt. 

Vorteile der Sterbegeldversicherung 

Die Beerdigungskosten, die die Angehörigen übernehmen müssen, können von der Versicherungssumme gezahlt werden, sodass der Nachlass nicht geschmälert wird.

Ein weiterer Fall der Sterbegeldversicherung ist, dass die Hinterbliebenen nicht direkt Zugriff auf die Konten des Verstorbenen haben und die Beerdigungskosten meistens vorgestreckt werden müssen. Falls die Angehörigen Schwierigkeiten haben könnten, diese Kosten zu zahlen, ist eine Sterbegeldversicherung besonders zu empfehlen.

Des Weiteren kann eine Vorsorge durch eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein, wenn man spezielle Vorstellungen für die Bestattung hat und diese gerne wie gewünscht planen möchte. Durch den Abschluss einer Sterbegeldversicherung kann man sichergehen, dass die entsprechende Summe für eine Beerdigung nach den individuellen Wünschen zur Verfügung steht. 

Die Erbschaftssteuer bei der Sterbegeldversicherung 

Die Person, die die Versicherungssumme erhalten soll, muss nicht unbedingt ein Erbe sein. Jede Person kann eingesetzt werden. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungssumme bei einer Person, die kein Erbe ist, kein Teil des Erbes wird. Wenn keine begünstigte Person festgelegt wurde, kommt die Versicherungssumme dem Nachlass hinzu. 

In diesem Falle muss an die Erbschaftssteuer gedacht werden. Es können Steuern anfallen, wenn die Versicherungssumme an die Erben fällt. Diese ist dann als „Erwerb von Todes wegen“ einzustufen und muss bei Steuererklärungen angegeben werden. Grundsätzlich fallen keine Steuern an, wenn das gesamte Erbe den Freibetrag nicht überschreitet. 

Nähere Informationen zu den Freibeträgen und welche Höhen für die jeweiligen Erben gelten, können Sie auf unserer Website nachlesen!

Bei der Planung einer Sterbegeldversicherung sollte das weitere Vermögen und die zu erwartende Erbschaftssteuer bei der Festlegung der Versicherungssumme berücksichtigt werden. 

Die Erbausschlagung hat keinen Einfluss auf die Sterbegeldversicherung 

Es ist auch nicht selten, dass die Erbschaft ausgeschlagen wird, um die Schulden des Erblassers zu vermeiden. Für die Sterbegeldversicherung hat das keine Wirkung, denn diese wird unabhängig von der Erbfrage ausgezahlt. 

Tipp:

Das Wichtigste für Sie zusammengefasst:
• An die Sterbegeldversicherung ist zu denken, wenn die Beerdigungskosten nicht die Angehörigen belasten sollen.
• Wenn Versicherungsnehmer und die versicherte Person personenidentisch sind, haben die Erben zu überprüfen, ob die Versicherungssumme, noch zum Nachlass gehört und gegebenenfalls auch den Freibetrag überschreitet.
• Es ist zu empfehlen einen Bezugsberechtigten zu wählen und diesen namentlich festzuhalten.
• Der Versicherungsfall tritt mit dem Tod der versicherten Person ein.

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