
Es ist nicht selten, dass Eltern ihren Kindern oder Angehörigen Vermögenswerte übertragen. Solche Vermögenswerte können Immobilien, Kunststücke oder auch Bargeld sein. Da das Leben jedoch unerwartete Wendungen haben kann und es zu Streitigkeiten führen kann, ist es gut zu wissen, ob und wie man solche Schenkungen zurückfordern kann. Dies soll in diesem Beitrag näher erläutert werden:
Gründe für eine Rückforderung
Schenkungen, die zu Lebzeiten durchgeführt werden, können zurückgefordert werden. Einige Gründe für so eine Rückforderung können sein: Streitigkeiten, die zu einer Zerrüttung der Beziehung zwischen den Personen führt, eine Änderung der Vermögenslage des Schenkenden oder auch schenkungsteuerliche Gründe.
Zu beachten ist, dass eine Rückforderung nur möglich ist, wenn ein gesetzliches oder vertragliches Widerrufsrecht vorliegt.
Gesetzliche Rückforderungsrechte
Ein Rückforderungsrecht kann der im Gesetz geregelte Fall des groben Undanks gemäß § 530 BGB sein. Dieser liegt vor, wenn durch die Schenkung sich der Beschuldigte einer schweren Verfehlung schuldig gemacht hat. Diese schwere Verfehlung ist je nach Einzelfall zu ermitteln, wobei neben objektiven Umständen auch eine subjektive Komponente vorlegen muss, die sich durch eine „tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung“ zeigen soll.
Umstände, nach denen grober Undank vorlegen kann: Schwere Beleidigung, Handgreiflichkeiten, Bedrohungen oder bei Ehepaaren die Untreue, wonach weitere besondere Umstände vorliegen müssen.
Erbrechtliche Aspekte bei Rückforderung von Grundstücken
Eine Rückübertragung kann auch vertraglich vereinbart werden. Eine Möglichkeit ist die Rückübertragung des Grundstücks bei Tod des Erblassers. In diesem Fall werden zu Lebzeiten des Erblassers Verträge geschlossen, die Regelungen des Nachlasses beinhalten. Problematisch und auch gerichtlich entschieden ist das Problem, ob und inwieweit solche Grundstücke in die Bewertung des Nachlasses einfließen und ob dies den Geschäftswert des Nachlasses beeinflusst.
Ein Gericht hat entschieden, dass das Grundstück aufgrund der Rückübertragung nicht Teil des Nachlasses geworden ist. Es ist jedoch ratsam, je nach Einzelfall sich rechtlich beraten zu lassen, wenn ein vertragliches Rückforderungsrecht vorliegt.
Die Rückforderung einer Schenkung bei einem Berliner Testament
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des Testaments, das die Ehepaare aufsetzen können, in dem sie sich gegenseitig zum Alleinerben und die Kinder zum Schlusserben einsetzen. Bei diesem Berliner Testament können verschiedene Klauseln eingepflegt werden, auch die bei einer Wiederheirat, falls ein Ehegatte verstirbt.
Verschenkt ein Ehegatte nach dem Tod des Partners Vermögensgegenstände, können die Kinder nach Versterben des letzten Elternteils diese Schenkungen rückabwickeln, weil sie durch dessen Tod Erben werden.
Schenkungen steuerneutral rückabwickeln.
Die Steuer erlischt rückwirkend, wenn ein Geschenk aufgrund eines Rückforderungsanspruchs zurückgegeben werden musste. Das bedeutet, dass bei einer freiwilligen Rückübertragung der Schenkung eine Schenkungsteuer anfallen kann, jedoch nicht bei einer Rückübertragung aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Rückforderungsrechts.
Bei der Gestaltung von Schenkungsverträgen sollte daher darauf geachtet werden, die richtigen Formulierungen für den Widerruf der Schenkung zu verwenden, damit im Bedarfsfall § 29 ErbStG zur Anwendung kommt.
Rechtliche Beratung bei Rückforderungsansprüchen
• Es gibt gesetzliche und vertragliche Rückforderungsansprüche
• Je nach Einzelfall kann eine Schenkung aufgrund groben Undanks zurückgefordert werden
• Es können vertragliche Rückforderungsansprüche zu Lebzeiten geschlossen werden, die dann mit dem Tod des Erblassers geltend gemacht werden können. Insbesondere bei Immobilien
• Die Schenkung ist steuerneutral, wenn ein gesetzliches oder vertragliches Rückforderungsrecht besteht.