Erbguide

Wir helfen Ihnen beim
Erben und Vererben

Sie haben sich schon mal folgende Fragen gestellt? –
Dies und vieles mehr klären wir in unseren Erbguide für Sie auf.

Ohne Testament


Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Zuerst erben die engsten Verwandten, wie Kinder oder, falls keine Kinder vorhanden sind, Eltern, Geschwister und weitere Verwandte.

Pflichtteil


Was ist ein Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

Der Pflichtteil ist ein Mindestanspruch in Form von Geld, für nahe Angehörige, wie Kinder, Ehepartner oder Eltern. Selbst wenn Sie durch Testament ausgeschlossen sind, steht Ihnen dieser Anteil zu.

Testament Verfassen


Wie muss man
ein Testament verfassen?

Ein Testament muss handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Alternativ kann es notariell beurkundet werden.

Erbschein


Wann benötigt man
einen Erbschein?

Ein Erbschein ist notwendig, wenn die Erben ihre Rechte, z. B. gegenüber Banken oder Grundbuchämtern, nachweisen müssen.

Aufteilung Nachlass


Wie wird der Nachlass unter den Erben aufgeteilt?

Der Nachlass wird entsprechend der Erbquote unter den gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten Erben verteilt. Diese Quote richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft oder den testamentarischen Bestimmungen.

Erbschaftsteuer


Welche Steuern fallen auf
eine Erbschaft an?

Auf Erbschaften fällt die Erbschaftssteuer an, die je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes unterschiedlich ausfällt. Es gibt Freibeträge, die ebenfalls vom Verwandtschaftsverhältnis abhängen.

Gewünschter Verzicht


Kann man auf sein Erbe oder seinen Pflichtteil verzichten?

Ja, man kann durch formelle Erklärung auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichten.

Streit unter Erben


Was passiert, wenn Erben sich nicht einig sind?

Wenn Erben sich nicht einig sind, kann es zu einem Erbstreit kommen. In diesen Fällen entscheidet im Zweifel das Gericht.

Schulden beim Erbe


Was geschieht mit Schulden
des Verstorbenen?

Die Erben haften für die Schulden des Verstorbenen mit dem Nachlass und, falls der Nachlass nicht ausreicht, u.U. mit ihrem Privatvermögen. Allerdings können sie das Erbe ausschlagen, um dies zu vermeiden.

Rechte Ehepartner


Wie erbt der Ehepartner?

Der Ehepartner erbt entweder allein oder zusammen mit anderen Erben (z. B. Kindern), je nach Güterstand und der weiteren Erbfolge. In der Regel fließen dem Ehepartner ca. 25 – 50% des Nachlasses zu.

Vermächtnis


Was ist ein
Vermächtnis?

Durch ein Vermächtnis bestimmt der Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag, dass eine bestimmte Person einen Vermögensvorteil erhält. Dieser kann sowohl aus körperlichen Gegenständen wie einem Fahrzeug oder einem Kunstwerk als auch aus einem Geldbetrag oder einer Immobilie bestehen.

Nachlassgericht


Was macht das
Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht nimmt die Eröffnung des Testaments vor und übermittelt den gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten Erben ein Protokoll sowie eine Abschrift der eröffneten Verfügung von Todes wegen. Mit der Zustellung beginnt eine entscheidende sechswöchige Frist, innerhalb derer die Erben das Erbe durch schlüssiges Handeln annehmen. Die Aussschlagung muss ausdrücklich erfolgen.

Erbschaftsteuer


Wann muss ich eine Erbschaftsteuererklärung erstellen?

Eine Erbschaftssteuererklärung muss erstellt werden, wenn das Erbe die geltenden Freibeträge übersteigt.

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Fallbeispiele

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Was muss ich bei einem Urlaubstestament beachten?

Ein Ehepaar errichtet ein Testament mit dem Inhalt, dass der Neffe der Ehefrau bei einem Verunglücken des Ehepaars während des Urlaubs Alleinerbe sein soll und er den restlichen Neffen einen gewissen Betrag auszahlen soll. Es vergehen einige Jahre und wie es der Zufall will, verstirbt das Ehepaar nahezu gleichzeitig und es kann nicht festgestellt werden, wer als erstes verstorben ist.

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Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Durch die strengen Anforderungen an UnternehmerInnen eine ordentliche und nachvollziehbare Buchführung vorzuweisen, kommt es nicht selten vor, dass diese Briefe vom Finanzamt bekommen mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung.

Welche Anforderungen müssen vorliegen?

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Die bindende Wirkung des Ehegattentestaments

Der Erblasser war zweimal verheiratet und in beiden Ehen hat er testiert. Im zweiten (also zeitlich letzten) Testament hat er seine Tochter aus erster Ehe enterbt sowie seine zweite Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt.

Das erste Testament mit der verstorbenen Ehefrau entfaltet grundsätzlich Bindungswirkung, weil die Ehegatten sich gegenseitig eingesetzt haben. Beim Versterben eines Ehepartners werden diese wechselbezüglichen Verfügungen grundsätzlich bindend.

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Erb- und Pflichtteilsverzicht

Das Ehepaar hat vier Kinder hinterlassen, wobei einer dieser Kinder zu Lebzeiten eine große Summe von den Eltern gekriegt hat und da diese Summe seinen gesetzlichen Erbteil übersteigen würde, unterschrieb er vor dem Notar ein Erb- und Pflichtteilsverzicht. Das Ehepaar hinterließ auch ein Erbvertrag, in dem die Kinder zu gleichen Teilen nach dem Sterben beider Elternteile erben sollten.

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Strenge Anforderungen zum gemeinschaftlichen Testament

Der Erblasser testierte zu seinen Lebzeiten mehrmals. In seinem letzten Testament enterbte er seine Tochter und verfasste ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament mit seiner Ehefrau, in dem Testament setzte der Ehemann seine Ehefrau zu 2/3 ein und seinen Enkel zu 1/3. Die Besonderheit war, dass sie sich beim Schreiben abgewechselt haben, aber jeweils in der Ich-Form testierten, so dass nicht deutlich war, wer was testierte.

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