Der letzte Wille von Franz Kafka: Ein literarisches Erbe wider seinen Wunsch

kontaktaufnahme

Berlin
+49 30 - 32 51 21 550

Bochum
+49 234 - 95 70 07 00

Dortmund
+49 231 - 97 39 41 00

Duisburg
+49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf
+49 211 - 75 61 51 00

Essen
+49 201 - 85 77 01 00

Zwischen Loyalität und Verantwortung: Warum Max Brod Kafkas Werk bewahrte

Franz Kafka, einer der einflussreichsten Schriftsteller des 20. Jahrhunderts, hat nach seinem Tod ein literarisches Erbe hinterlassen, das die Welt nachhaltig geprägt hat. Kaum jemand weiß jedoch, dass Kafka selbst wollte, dass seine Werke nie das Licht der Öffentlichkeit erblicken. In zwei eigenhändigen Verfügungen wies er seinen engen Freund Max Brod an, alle unveröffentlichten Manuskripte, Tagebücher und Briefe zu vernichten. Doch Brod entschied sich dagegen - eine Entscheidung, die die Weltliteratur veränderte. Der Jurist Ulrich Fischer hat diesen bemerkenswerten Nachlass aus juristischer Sicht untersucht.

Eine tiefe Freundschaft und eine ungewöhnliche Bitte

Kafka und Brod verband eine enge Freundschaft, die 1902 begann, als sie sich an der Prager Karls-Universität kennen lernten. Brod erkannte früh Kafkas literarisches Talent und ermutigte ihn, seine Werke zu veröffentlichen. Ohne Brods Beharrlichkeit wäre ein großer Teil von Kafkas Werk vielleicht nie veröffentlicht worden. Doch Kafkas Zweifel am eigenen Werk und seine perfektionistische Selbstkritik führten zu einer letzten drastischen Bitte: Er wollte, dass alles Unveröffentlichte nach seinem Tod vernichtet werde.

Max Brods Entscheidung: Gehorsam oder literarische Rettung?

Als Kafka am 3. Juni 1924 starb, stand Brod vor einer moralischen und praktischen Entscheidung: Sollte er dem Wunsch seines Freundes folgen oder das literarische Erbe bewahren? Er entschied sich für Letzteres. Bereits 1925 veröffentlichte er das Romanfragment „Der Prozess“, dem später „Das Schloss“ und „Amerika“ folgten. Er begründete seine Entscheidung damit, dass er Kafka bereits zu Lebzeiten klargemacht habe, dass er dessen Werke nicht vernichten werde. Außerdem argumentierte er, dass Kafka selbst seine Meinung geändert habe, als er in späteren Jahren Veröffentlichungen erlaubte.

Brod war sich der Tragweite seines Handelns bewusst. Er rechtfertigte sich damit, dass Kafkas Vernichtungswunsch nicht einer rationalen Entscheidung entsprungen sei, sondern Selbstzweifeln und nihilistischen Gedanken. Er sah es als seine Pflicht an, das Werk für die Nachwelt zu erhalten.

Juristische Betrachtung: War Kafkas letzter Wille rechtlich bindend?

Aus juristischer Sicht war Kafkas Bitte um Vernichtung seiner Werke kein rechtsgültiges Testament. In der damaligen Tschechoslowakei galt noch das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) von 1811. Nach § 552 ABGB musste eine letztwillige Verfügung bestimmte Kriterien erfüllen, um rechtsgültig zu sein. Da Kafka in seinen Aufzeichnungen keine Erben nannte und die Formvorschriften für ein Testament nicht einhielt, war sein Wille rechtlich nicht bindend.

Sein Nachlass fiel daher an seine gesetzlichen Erben: seine Eltern und seine Schwestern. Diese schlossen am 11. Juli 1924 mit Max Brod einen Vertrag, der ihn zur Herausgabe der Werke ermächtigte. Dieser Vertrag legalisierte die Veröffentlichung und sicherte das literarische Erbe Kafkas.

Ein Werk, das die Welt veränderte

Ohne Max Brods Entscheidung wäre die Welt um einige der bedeutendsten Werke der modernen Literatur ärmer. Kafkas Romane und Erzählungen haben Generationen von Schriftstellern beeinflusst und sind aus dem literarischen Kanon nicht mehr wegzudenken. Sie thematisieren Entfremdung, Schuld und die Absurdität bürokratischer Systeme - Themen, die bis heute aktuell sind.

Ulrich Fischers juristische Analyse zeigt nicht nur die juristischen Feinheiten dieses außergewöhnlichen Erbfalls auf, sondern würdigt auch den Mut Max Brods. Seine Entscheidung war nicht nur moralisch vertretbar, sondern auch juristisch legitimiert. So kann sich jeder Leser ohne schlechtes Gewissen an Kafkas Werken erfreuen.

Vielleicht wollte Franz Kafka nicht, dass sein Werk die Zeiten überdauert - aber genau das hat es getan. Und das ist wohl das größte Paradox seiner literarischen Existenz.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwälte und Berater


Mathias Scheidt

Mathias Scheidt

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

Matthias Kalthoff

Matthias Kalthoff

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Lena Frescher

Lena Frescher

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT)

KONTAKT

Professionelle
Rechtsberatung

Sie erreichen uns an den Standorten in
berlin
Berlin

+49 30 - 32 51 21 550

bochum
Bochum

+49 234 - 95 70 07 00

dortmund
Dortmund

+49 231 - 97 39 41 00

duisburg
Duisburg

+49 203 - 94 19 31 00

duesseldorf
Düsseldorf

+49 211 - 75 61 51 00

essen
Essen

+49 201 - 85 77 01 00

videoberatung und videokonferenzen
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Klicke oder ziehe eine Datei in diesen Bereich zum Hochladen.
Checkboxen
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.

Formular

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.
Checkboxen
Nach oben scrollen