Fallbeispiele

Was muss ich bei einem Urlaubstestament beachten?

Fallinhalt: Ein Ehepaar errichtet ein Testament mit dem Inhalt, dass der Neffe der Ehefrau bei einem Verunglücken des Ehepaars während des Urlaubs Alleinerbe sein soll und er den restlichen Neffen einen gewissen Betrag auszahlen soll. Es vergehen einige Jahre und wie es der Zufall will, verstirbt das Ehepaar nahezu gleichzeitig und es kann nicht festgestellt […]

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Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Fallinhalt: Durch die strengen Anforderungen an UnternehmerInnen eine ordentliche und nachvollziehbare Buchführung vorzuweisen, kommt es nicht selten vor, dass diese Briefe vom Finanzamt bekommen mit einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Welche Anforderungen müssen vorliegen?Abgesehen von der richtigen Erfassung von Buchungen auf einem Programm (z.B. Excel-Tabellen), an denen keine unverfolgbaren Änderungen vorgenommen werden können, müssen Belege bestimmte Angaben haben

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Die bindende Wirkung des Ehegattentestaments

Fallinhalt: Der Erblasser war zweimal verheiratet und in beiden Ehen hat er testiert. Im zweiten (also zeitlich letzten) Testament hat er seine Tochter aus erster Ehe enterbt sowie seine zweite Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt. Das erste Testament mit der verstorbenen Ehefrau entfaltet grundsätzlich Bindungswirkung, weil die Ehegatten sich gegenseitig eingesetzt haben. Beim Versterben eines Ehepartners

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Erb- und Pflichtteilsverzicht

Fallinhalt: Das Ehepaar hat vier Kinder hinterlassen, wobei einer dieser Kinder zu Lebzeiten eine große Summe von den Eltern gekriegt hat und da diese Summe seinen gesetzlichen Erbteil übersteigen würde, unterschrieb er vor dem Notar ein Erb- und Pflichtteilsverzicht. Das Ehepaar hinterließ auch ein Erbvertrag, in dem die Kinder zu gleichen Teilen nach dem Sterben

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Strenge Anforderungen zum gemeinschaftlichen Testament

Fallinhalt: Der Erblasser testierte zu seinen Lebzeiten mehrmals. In seinem letzten Testament enterbte er seine Tochter und verfasste ein sogenanntes gemeinschaftliches Testament mit seiner Ehefrau, in dem Testament setzte der Ehemann seine Ehefrau zu 2/3 ein und seinen Enkel zu 1/3. Die Besonderheit war, dass sie sich beim Schreiben abgewechselt haben, aber jeweils in der

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