Nein. Der Erblasser kann seinem Vorerben kein Ermessen dahingehende einräumen, dass dieser den Nacherben bestimmen kann. Der Fall Die Ehegatten errichteten ein notarielles Testament mit folgenden Bestimmungen: Sie setzten sich gegenseitig zu Alleinerben ein und ihre Kinder zu Schlusserben. Der überlebende Ehegatte war berechtigt, unter den Kindern den Erben zu bestimmen. Zudem war geregelt, dass […]