Bezahlter Urlaub muss bei nicht Auszahlung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortgetragen werden.

Der EUGH stärkt nochmals das Recht auf bezahlten Urlaub: Bezahlter Urlaub muss bei nicht Auszahlung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortgetragen werden(EuGH, Urteil vom 29.11.2017).

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