Der EUGH stärkt nochmals das Recht auf bezahlten Urlaub: Bezahlter Urlaub muss bei nicht Auszahlung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortgetragen werden(EuGH, Urteil vom 29.11.2017).
Bezahlter Urlaub muss bei nicht Auszahlung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortgetragen werden.
Der EUGH stärkt nochmals das Recht auf bezahlten Urlaub: Bezahlter Urlaub muss bei nicht Auszahlung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortgetragen werden(EuGH, Urteil vom 29.11.2017).