Testament ohne wirksame Unterschrift

Wann ist ein handschriftliches Testament unwirksam? Ein handschriftliches Testament muss bestimmte gesetzliche Formvorgaben erfüllen. Besonders wichtig ist die Unterschrift des Erblassers. Fehlt eine wirksame Unterschrift, kann das Testament unwirksam sein,...

Wann ist ein handschriftliches Testament unwirksam?

Ein handschriftliches Testament muss bestimmte gesetzliche Formvorgaben erfüllen. Besonders wichtig ist die Unterschrift des Erblassers. Fehlt eine wirksame Unterschrift, kann das Testament unwirksam sein, selbst wenn feststeht, dass es tatsächlich vom Erblasser stammt.

Handschriftliches Testament widerrufen: Was war passiert?

Der Erblasser hatte mehrere Testamente errichtet. In einem notariellen Testament vom 17. Februar 2022 setzte er eine bestimmte Person als Alleinerben ein.

Am 5. April 2022 verfasste er ein handschriftliches Schriftstück mit der Erklärung: „Ich kündige alle Testamente.“ Unter dem Text befand sich jedoch kein klar erkennbarer Namenszug, sondern lediglich ein Zeichen. Der Sohn des Erblassers war der Ansicht, dass dadurch die früheren Testamente wirksam widerrufen worden seien und die gesetzliche Erbfolge eingetreten sei.

Welche Anforderungen gelten für die Unterschrift unter einem Testament?

Eine Unterschrift muss nicht vollständig lesbar sein. Sie muss sich aber zumindest als individueller Schriftzug und als Wiedergabe eines Namens erkennen lassen. Ein bloßes Zeichen, eine Wellenlinie oder ein sonstiges Handzeichen genügt grundsätzlich nicht.

Im konkreten Fall konnte das Gericht in dem verwendeten Zeichen keine ausreichenden Buchstaben oder sonstigen Merkmale eines Namens erkennen. Das Schriftstück war daher formunwirksam. Das frühere notarielle Testament blieb maßgeblich.

Reicht es aus, wenn feststeht, wer das Testament geschrieben hat?

Nein. Nach Auffassung des Gerichts genügt es nicht, wenn sicher feststeht, dass das Schriftstück vom Erblasser stammt. Die gesetzlich vorgeschriebene Form muss trotzdem eingehalten werden. Eine fehlende Unterschrift kann deshalb nicht durch andere Beweise ersetzt werden.

Formfehler beim Testament können erhebliche Folgen haben

Die Entscheidung zeigt, dass bereits kleine Formfehler darüber entscheiden können, welches Testament gilt und wer Erbe wird. Wer ein handschriftliches Testament errichtet oder ein früheres Testament widerrufen möchte, sollte deshalb besonders auf die gesetzlichen Formvorgaben achten.

Bestehen Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments, kann eine rechtliche Prüfung klären, welche Verfügung tatsächlich maßgeblich ist.

Quelle:

OLG München Beschl. v. 19.5.2026 – 33 Wx 202/25,

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