Erbrecht trotz laufender Scheidung?

BGH entscheidet über 18 Jahre ruhendes Scheidungsverfahren Der BGH entschied über einen außergewöhnlichen Erbfall: Das Scheidungsverfahren eines Ehepaars hatte rund 18 Jahre geruht. Nach dem Tod des Ehemanns beanspruchte die...

BGH entscheidet über 18 Jahre ruhendes Scheidungsverfahren

Der BGH entschied über einen außergewöhnlichen Erbfall: Das Scheidungsverfahren eines Ehepaars hatte rund 18 Jahre geruht. Nach dem Tod des Ehemanns beanspruchte die Ehefrau dennoch ihr gesetzliches Erbrecht. Der BGH wies dies zurück.

Wann entfällt das Ehegattenerbrecht?

Nach § 1933 BGB kann ein Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht bereits vor der rechtskräftigen Scheidung verlieren. Voraussetzung ist unter anderem, dass beim Tod des Ehepartners die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen und der Verstorbene die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.

Im entschiedenen Fall lebten die Ehegatten seit mehr als drei Jahren getrennt. Der Ehemann hatte dem Scheidungsantrag zugestimmt. Daher war die Ehefrau von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.

Ruhendes Scheidungsverfahren bleibt wirksam

Das jahrelange Ruhen des Scheidungsverfahrens änderte daran nichts. Nach Ansicht des BGH bleibt ein Scheidungsverfahren rechtshängig, solange der Antrag nicht wirksam zurückgenommen wurde. Bloße Untätigkeit gilt nicht als stillschweigende Rücknahme.

Auch die spätere Rücknahme des Scheidungsantrags war unwirksam, weil bereits mündlich verhandelt worden war und die erforderliche Zustimmung des Ehemanns fehlte.

Erbrecht nach Trennung rechtzeitig regeln

Die Entscheidung zeigt, dass ein ruhendes Scheidungsverfahren erhebliche erbrechtliche Folgen haben kann. Getrennte Ehegatten sollten deshalb frühzeitig prüfen, ob das gesetzliche Erbrecht noch besteht und ob ein Testament oder eine andere erbrechtliche Regelung erforderlich ist.

Quelle:

BGH, Beschl. v. 13.5.2026IV ZB 7/25

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