Wann rückwirkend höhere Steuerbelastungen drohen
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass eine belastende Neuregelung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend gelten kann. Für Betroffene ist das besonders relevant, wenn Betriebsvermögen, Gesellschaftsanteile oder größere Vermögenswerte übertragen werden. Das Urteil bedeutet nicht automatisch eine allgemeine Steuererhöhung. Es zeigt aber deutlich, dass sich Steuerpflichtige nicht immer auf die bisherige Rechtslage verlassen können.
Was hat der Bundesfinanzhof zur Erbschaftsteuer entschieden?
Gegenstand der Entscheidung war ein Fall, in dem eine Schenkung am 24. Juli 2016 erfolgt war. Das reformierte Gesetz wurde zwar erst am 9. November 2016 verkündet, galt aber rückwirkend für Erwerbe ab dem 1. Juli 2016. Der BFH hat diese rückwirkende Anwendung des § 13b Abs. 10 ErbStG für verfassungsrechtlich zulässig gehalten.
Warum ist das BFH-Urteil für Schenkungen und Unternehmensnachfolge so wichtig?
Das Urteil ist für die Praxis bedeutsam, weil es den Vertrauensschutz im Steuerrecht begrenzen kann. Wer Vermögen überträgt, sollte nicht allein auf den aktuellen Gesetzestext schauen. Läuft bereits ein Gesetzgebungsverfahren oder ist eine verfassungsgerichtliche Prüfung absehbar, kann sich die steuerliche Bewertung später noch zulasten des Steuerpflichtigen ändern. Gerade bei Unternehmensnachfolgen, Schenkungen innerhalb der Familie und Übertragungen von Betriebsvermögen ist deshalb eine frühzeitige rechtliche und steuerliche Prüfung besonders wichtig.
Rückwirkung im Erbschaftsteuerrecht: Wann entfällt der Vertrauensschutz?
Nach der Entscheidung des BFH war ein schutzwürdiges Vertrauen in die alte Rechtslage spätestens mit dem Bundestagsbeschluss vom 24. Juni 2016 entfallen. Das Gericht hat ausgeführt, dass die beabsichtigte Rückwirkung ab diesem Zeitpunkt offen erkennbar war. Auch die spätere Einschaltung des Vermittlungsausschusses änderte daran nach Auffassung des BFH nichts.
Hintergrund: Warum stand das Erbschaftsteuerrecht bereits zuvor unter Druck?
Bereits das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 17. Dezember 2014 Teile der steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen beanstandet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung bis zum 30. Juni 2016 aufgegeben. Damit war schon damals klar, dass das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht im Bereich der Unternehmensnachfolge verfassungsrechtlich unter Beobachtung steht.
Drohen 2026 weitere Änderungen bei der Erbschaftsteuer?
Für zusätzliche Unsicherheit sorgt ein weiteres beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Verfahren. Dieses Verfahren ist in den geplanten Entscheidungen für 2026 aufgeführt. Damit bleibt das Thema Erbschaftsteuer auch aktuell ein rechtlich sensibles Feld, insbesondere für größere Vermögensübertragungen und Betriebsvermögen.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wer eine Schenkung, vorweggenommene Erbfolge oder Unternehmensnachfolge plant, sollte den Übertragungszeitpunkt und die Struktur der Vermögensübertragung sorgfältig prüfen lassen. Besonders bei Immobilien, Gesellschaftsanteilen und Betriebsvermögen können bereits kleine Unterschiede in der Gestaltung erhebliche steuerliche Folgen haben. Eine rechtzeitige Beratung hilft, unnötige Risiken zu vermeiden und bestehende Gestaltungsspielräume rechtssicher zu nutzen.
Unsere Beratung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
Wir beraten Privatpersonen, Unternehmerfamilien und Gesellschafter bei der steuerlich und rechtlich sicheren Gestaltung von Schenkungen, Erbfällen und Unternehmensnachfolgen. Dabei prüfen wir nicht nur die aktuelle Gesetzeslage, sondern auch anhängige Verfahren, Übergangsregelungen und mögliche Risiken einer späteren Gesetzesänderung.
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Quelle:
BFH, 20.11.2025 - II R 7/23

