Warum spätere Testamente den Erbschein nicht verhinderten
Wenn mehrere Testamente mit unterschiedlichen Regelungen existieren, kommt es leicht zu Streit über die richtige Erbfolge. Der vorliegende Fall zeigt, wie Gerichte prüfen, ob spätere handschriftliche Verfügungen ein früheres notarielles Testament widerrufen oder lediglich ergänzen. Dabei wird deutlich, wie wichtig eine eindeutige Testamentsgestaltung für eine rechtssichere Erbfolge ist.
Notarielles Testament von 1998
Der Erblasser (geb. 1935) verstarb 2021 kinderlos. Seit 2018 war er mit der Beteiligten zu 1 verheiratet; die Beteiligte zu 2 ist seine Schwester. Im notariellen Testament vom 5. November 1998 setzte er seine spätere Ehefrau zur Alleinerbin und die Schwester zur Ersatzerbin ein; dieser vermachte er zudem landwirtschaftliche Grundstücke und Kontoguthaben.
Im handschriftlichen Testament vom 24. Juli 2014 nahm er neue Grundstückszuwendungen an Bruder und Schwester vor, ordnete Beschränkungen für ein Grundstück an, regelte Bargeld- und Sparvermögen und gewährte einer Lebensgefährtin ein Wohnrecht. Ein Nachtrag vom 5. Dezember 2014 wies Bruder und Schwester ein weiteres Grundstück zu; dieser wurde am 20. August 2015 aufgehoben und durch eine Verfügung zugunsten von Frau I. S. ersetzt. Die zuvor angeordneten Beschränkungen blieben bestehen.
Das Nachlassverzeichnis enthält umfangreichen Grund- und Waldbesitz, ein Wohnhaus, Kontoguthaben, Versicherungsleistungen und eine wertgestiegene fondsgebundene Beteiligung; ein erwähntes Sparbuch war beim Tod nicht mehr vorhanden.[1]
Streit um den Erbschein: Ehefrau und Schwester mit widersprüchlichen Erbvorstellungen
Die Ehefrau beantragte am 2. Juli 2021 einen Erbschein als Alleinerbin gestützt auf das notarielle Testament von 1998. Die Schwester hingegen stellte verschiedene eigene Anträge, die sowohl eine Dreiteilung des Erbes als auch konkrete Erbquoten vorsahen. Sie argumentierte, die späteren Testamente hätten die Alleinerbeneinsetzung durch eine vollständige Neuordnung der Erbfolge verdrängt und verwies hierzu insbesondere auf die Formulierungen in den handschriftlichen Testamenten sowie die angeordnete gesetzliche Erbfolge in bestimmten Fällen.
Argumentation der Ehefrau: Keine Neuordnung der Erbfolge, kein Widerruf des Testaments
Die Ehefrau machte geltend, dass die späteren Testamente ausschließlich Einzelzuwendungen regelten und keine umfassende Erbfolge neu festlegten. Da zentrale Vermögenswerte wie das Wertpapierdepot unerwähnt geblieben seien, dürfe kein stillschweigender Widerruf angenommen werden. Die Voraussetzungen der §§ 2254, 2258 BGB seien nicht erfüllt.
OLG-Entscheidung: Das notarielle Testament von 1998 bleibt maßgeblich
Das OLG stellte klar, dass die Alleinerbeneinsetzung aus dem Jahr 1998 nicht widerrufen worden war. Die späteren Testamente widersprächen dem notariellen Testament nicht und enthielten keine abschließende Neuregelung der Erbfolge. Die vorgenommenen Grundstückszuwendungen seien als Vermächtnisse oder Teilanordnungen auszulegen, nicht als Erbeinsetzungen. Das Nachlassgericht wurde angewiesen, einen Erbschein zugunsten der Ehefrau zu erteilen.
Rechtliche Würdigung: Voraussetzungen des Widerrufs und Auslegung mehrerer Testamente
Das Gericht betonte, dass ein Widerruf früherer Verfügungen nur dann anzunehmen ist, wenn spätere Testamente eindeutig widersprechende oder abschließende Regelungen enthalten. Einzelne Grundstücksübertragungen begründen keine Erbeinsetzung. Maßgeblich ist der wirkliche Wille des Erblassers nach § 133 BGB, der im Gesamtzusammenhang aller Testamente zu ermitteln ist.
Fazit: Bedeutung klarer testamentarischer Regelungen für die Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Der Fall zeigt deutlich, dass unklare handschriftliche Testamente erhebliche Konflikte auslösen können. Komplexe Nachlasssituationen sollten daher notariell geregelt werden, um Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Ein eindeutig formuliertes notarielles Testament bleibt maßgeblich, solange kein klarer Widerruf erfolgt. Für Erblasser und Erben empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung durch einen im Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
• Klare Testamentserrichtung: Notarielle Testamente reduzieren Streit und sichern die gewünschte Erbfolge ab.
• Vorsicht bei mehreren Testamenten: Einzelne Zuwendungen widerrufen nicht automatisch frühere Erbeinsetzungen.
• Anwaltliche Beratung nutzen: Spezialisten für Erbrecht helfen, unklare Formulierungen und Konflikte zu vermeiden.
Quellen
[1]OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.8.2025 – 14 W 100/24

