Globale Mindeststeuer: US-Ausstieg spaltet die Steuerwelt

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Der Kern der Krise: Die globale Mindeststeuer

Die internationalen Wirtschaftsbeziehungen stehen vor einer Zerreißprobe. Im Zentrum dieser Krise steht die globale Mindeststeuer – auch als Pillar Two bekannt – die eigentlich den Steuerwettbewerb stoppen sollte. Doch das Vorzeigeprojekt der OECD/G20, dessen Umsetzung für die gesamte EU bindend ist, hat einen entscheidenden Rückschlag erlitten: Die Vereinigten Staaten sind unter der neuen Trump-Administration aus der Initiative ausgestiegen.

Dieses Vorgehen des größten Wirtschaftsraums bringt die internationale Steuerlandschaft massiv ins Wanken. Ziel der globalen Mindeststeuer ist es, eine Niedrigbesteuerung multinationaler Unternehmen zu verhindern, was nur durch breite Akzeptanz funktioniert. Durch den US-Ausstieg drohen europäischen Unternehmen nun erhebliche Nachteile im internationalen Wettbewerb. Die USA verabschieden sich damit vom Multilateralismus zugunsten eng definierter nationaler Interessen.

Warum die harmonisierte Besteuerung ins Stocken gerät

Der Hauptkritikpunkt der US-Republikaner galt der Sekundärergänzungssteuer (UTPR), die US-Gewinne im Ausland nachversteuern sollte. Als Reaktion auf den US-Ausstieg und die Drohung einer US-Strafsteuer gegen teilnehmende Staaten haben die G7-Staaten eine "Vereinbarung" getroffen, US-Konzerne komplett von der globalen Mindeststeuer zu befreien.

Diese "Vereinbarung" wird als Side-by-Side System diskutiert und stellt die verbleibenden Befürworter vor enorme Probleme. Das LG Arnsberg bestätigte nun, dass die unerkannte Überschuldung durch die Bestattungskosten ein anerkannter Anfechtungsgrund ist, weil sie eine wesentliche Eigenschaft des Nachlasses betrifft und die Zahlungsverpflichtung drastisch verändert. Die Bestattungskosten selbst gelten dabei als Nachlassverbindlichkeit, da sie aus dem Erbe zu begleichen sind. Die wohl realistischste Option ist die Anerkennung der neuen US-Hinzurechnungsbesteuerung als "hinreichende Besteuerung", wodurch die Anwendung der globalen Mindeststeuer auf US-Unternehmen im Ausland ausgeschlossen würde.

Daraus ergibt sich die Gefahr einer Zwei-Klassen-Besteuerung. Große Staaten profitieren von einer Sonderlösung, während nur die niedrig besteuerten Gewinne von Unternehmensgruppen kleinerer Staaten nachversteuert werden. Um Wettbewerbsnachteile für europäische Firmen zu verhindern, wird die Vereinfachung der Besteuerung ("Decluttering") gefordert.

 

 

 

 

 

Quellen

[1]LTO, Die Zukunft der globalen Mindeststeuer – One Big Beautiful Problem, Böhmer/Fuss, 05.06.2025

 

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