Gemeinsame Urne mit Mensch und Tier – warum der letzte Wunsch der Kessler-Zwillinge scheitert
Der ungewöhnliche letzte Wunsch der bekannten Kessler Zwillinge sorgt derzeit für viel Aufmerksamkeit: Alice und Ellen Kessler wollten nach ihrem Tod gemeinsam mit der Asche ihrer Mutter und ihres geliebten Hundes Yello in einer einzigen Urne beigesetzt werden. Ein inniger Gedanke, der jedoch am deutschen Bestattungsrecht scheitern kann.
Die Schwestern hatten schon zu Lebzeiten offen erklärt, dass sie im Tode vereint sein wollten. Doch das deutsche Bestattungsrecht setzt hier sehr enge Grenzen. Zwar gibt es inzwischen besondere Mensch Tier Friedhöfe, auf denen Urnen von Menschen und Tieren nebeneinander beigesetzt werden können, aber nicht in einer gemeinsamen Urne.
Warum der Wunsch rechtlich kaum möglich ist
Bestatter und Rechtsexperten sind sich einig: Das Zusammenführen der Asche mehrerer Verstorbener ist in Deutschland verboten. Das gilt sowohl für mehrere Menschen als auch für Mensch und Tier. Jede Asche muss eindeutig zugeordnet werden können. Auch eine Einäscherung oder Urnengestaltung im Ausland ändert daran nichts. Sobald eine Urne nach Deutschland überführt wird, gilt wieder deutsches Bestattungsrecht und damit die Pflicht zur getrennten Beisetzung.
Was regelt das Bestattungsgesetz?
Das Bestattungsgesetz legt fest, wie in Deutschland mit Verstorbenen umzugehen ist. Es enthält unter anderem Regeln zur Einsargung, Beisetzung, Überführung und Umbettung sowie zu den Fristen und Verantwortlichkeiten im Todesfall. Ursprünglich dienten diese Vorschriften vor allem dem Schutz vor Krankheiten, heute stellen sie den geordneten Ablauf einer Bestattung sicher.
Wichtig ist: Das Bestattungsrecht ist Sache der Bundesländer.
Jedes Bundesland hat eigene Regeln, etwa zu Bestattungsfristen, zur Sargpflicht oder zu erlaubten Bestattungsformen. So erlaubt nur Bremen die Ascheverstreuung außerhalb von Friedhöfen.
Eine bedeutende Neuerung trat 2025 in Rheinland-Pfalz in Kraft: Dort gilt nun das bundesweit liberalste Bestattungsgesetz. Es ermöglicht unter anderem, Asche zu Hause aufzubewahren, im eigenen Garten zu verstreuen oder als Erinnerungsstück verarbeiten zu lassen. Auch Flussbestattungen, etwa im Rhein, sind erlaubt. Diese neuen Freiheiten sorgen jedoch weiterhin für Diskussionen.
Praxistipp für Mandanten
Wenn Sie besondere Vorstellungen für Ihre eigene Bestattung oder die eines Angehörigen haben, etwa eine gemeinsame Grabstätte oder eine besondere Form der Urnenbeisetzung, sollten Sie diese frühzeitig rechtlich prüfen lassen und klar schriftlich festhalten.
Viele Wünsche lassen sich gestalten, aber einiges ist in Deutschland schlicht nicht zulässig. Eine rechtliche Vorsorgeberatung hilft, sichere und praktikable Lösungen zu finden und verhindert späteren Streit oder unerwartete Kosten.
Quellen:
https://www.focus.de/kultur/stars/kessler-zwillinge-verschickten-persoenliches-paket-vor-ihrem-tod-erst-am-18-november-oeffnen_eb3a34e0-2e9a-47c9-9489-e7cffc81a038.html

