Erben nur mit Pilotenschein? Skurrile Testamentsbedingung sorgt für Streit
Der Engländer Hensley Nankivell sorgte 1987 für Aufsehen, als er in seinem Testament bestimmte, dass jeder Verwandte, der Anspruch auf sein rund 400.000 Pfund teures Anwesen erheben wollte, zuerst einen Pilotenschein erwerben müsse. Eine ungewöhnliche Idee, die jedoch zeigt, wie schnell der Wunsch nach kreativer Nachlassgestaltung an rechtliche Grenzen stößt.
Bedingungen im Testament: Was im deutschen Erbrecht erlaubt ist
Auch wenn Testierende grundsätzlich frei darin sind, Bedingungen oder Auflagen an eine Erbeinsetzung zu knüpfen, gilt im deutschen Erbrecht: Nicht alles, was der Erblasser möchte, ist auch rechtlich wirksam. Bedingungen, die unsachlich, sittenwidrig oder objektiv unerfüllbar sind, können vom Gericht für unwirksam erklärt werden. In solchen Fällen bleibt entweder die Erbeinsetzung ohne Bedingung bestehen oder das Testament wird insgesamt auslegungsbedürftig.
Streit vermeiden: Warum juristische Prüfung sinnvoll ist
Solche außergewöhnlichen oder humorvoll gemeinten Klauseln können leicht zu Streit unter den Erben führen. Eine rechtliche Prüfung schon bei der Testamentserstellung hilft, Formulierungen zu vermeiden, die im Erbfall nicht durchsetzbar sind.
Praxistipp für Mandanten
Wer im Testament Bedingungen oder Auflagen vorsieht, die etwa die Lebensführung, Ausbildung oder bestimmten Verhaltensweisen der Erben beeinflussen, sollte diese vorher juristisch prüfen lassen. So wird sichergestellt, dass der letzte Wille wirksam bleibt und der Nachlass nicht zum Anlass eines langwierigen Erbstreits wird.

