Vorsteuerabzug in der Grauzone

Was Sie bei Rechnungen von Serviceunternehmen beachten müssen Die Beauftragung von Serviceunternehmen birgt erhebliche steuerliche Risiken. Führt der Dienstleister die ausgewiesene Umsatzsteuer (USt) nicht ab, droht Ihnen als Leistungsempfänger die...

Frau mit blonden Haaren spricht am Telefon und lächelt freundlich in einem modernen Büro.

Berlin
+49 30 - 32 51 21 550

Bochum
+49 234 - 95 70 07 00

Dortmund
+49 231 - 97 39 41 00

Duisburg
+49 203 - 94 19 31 00

Düsseldorf
+49 211 - 75 61 51 00

Essen
+49 201 - 85 77 01 00

Was Sie bei Rechnungen von Serviceunternehmen beachten müssen

Die Beauftragung von Serviceunternehmen birgt erhebliche steuerliche Risiken. Führt der Dienstleister die ausgewiesene Umsatzsteuer (USt) nicht ab, droht Ihnen als Leistungsempfänger die Versagung des Vorsteuerabzugs.

Das Kernproblem: Leistender vs. Scheinrechnung

Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass Sie eine Leistung von einem Unternehmer bezogen und diese ordnungsgemäß abgerechnet wurde. In der Praxis stellen Serviceunternehmen oft Rechnungen aus, obwohl die eigentliche Arbeit von Arbeiterkolonnen erbracht wird.

Regelfall: Tritt das Serviceunternehmen im eigenen Namen auf und ist zivilrechtlicher Vertragspartner, gilt es als Leistender. Der Vorsteuerabzug ist möglich.

Liegt ein Scheingeschäft (§ 41 Abs. 2 AO) vor – das heißt, Sie als Rechnungsempfänger wussten oder willigten (stillschweigend) ein, dass das Serviceunternehmen nur ein "Strohmann" für die Kolonnenführer ist – fehlt die Identität zwischen Leistendem und Rechnungsaussteller. Die Rechnung ist ungültig, der Vorsteuerabzug entfällt.

Weisen Sie daher zum Schutz nach, dass Sie das Serviceunternehmen wie ein ordentlicher Kaufmann geprüft haben, um ein Scheingeschäft zu widerlegen.

Versagung bei Steuerhinterziehung (§ 25f UStG)

Der Vorsteuerabzug wird versagt, wenn Sie wussten oder hätten wissen müssen, dass der Leistungsbezug an einer Umsatzsteuerhinterziehung beteiligt ist.

Das Finanzamt trägt die Beweislast dafür, dass Sie wussten oder hätten wissen müssen. Es achtet auf ein Gesamtbild der Verhältnisse. Anhaltspunkte dafür sind ungewöhnliche Preise, instabile Verhältnisse (z.B. häufig wechselnde Ansprechpartner) und mangelnde Transparenz/Erreichbarkeit.

EuGH-Grundsatz: Ein Unternehmer, der alle vernünftigerweise verlangbaren Maßnahmen zur Sicherstellung der Korrektheit getroffen hat, verliert sein Recht auf Vorsteuerabzug nicht.

Schutzmaßnahmen: So sichern Sie den Vorsteuerabzug

Ihre beste Verteidigung ist die sorgfältige Prüfung und Dokumentation Ihrer Vertragspartner. Stellen Sie sicher, dass das Serviceunternehmen im eigenen Namen auftritt. Verlangen Sie einen Nachweis, dass das Serviceunternehmen seinen Steuer- und Sozialpflichten nachkommt. Gleichen Sie das Angebot mit branchenüblichen Preisen ab. Und überprüfen Sie die Unternehmensdaten und Adressen im Handelsregister/Gewerberegister.

Tipp:

1. Sichern Sie die Identität des Leistenden ab. (Widerlegen Sie Scheingeschäfte)

2. Prüfen Sie den Partner aktiv auf Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten.

3. Verlangen Sie und dokumentieren Sie Nachweise zur Zuverlässigkeit.

Quelle:

Asaro , Vorsteuerabzug aus den Rechnungen des Serviceunternehmens ‒ das ist zu beachten, PStR  25, 281

Barrierefreiheit

Inhalts- und Navigationshilfen

Farbanpassungen

Textanpassungen

100%
Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.

Formular

Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 5 Dateien hochladen.
Checkboxen
✉️ Kontaktieren Sie uns