Familienfrieden sichern: Die testamentarische Herausforderung
Der Wunsch nach einer reibungslosen Verteilung des Nachlasses ist groß. Die Realität in Erbengemeinschaften sind jedoch oft langwierige, kostenintensive und emotional belastende Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten. Um diese Konflikte zu vermeiden und eine diskrete sowie effiziente Abwicklung zu gewährleisten, bietet das Erbrecht die testamentarisch angeordnete Schiedsklausel als wirksames Instrument zur Streitbeilegung.
Die Schiedsklausel als testamentarische Anordnung
Gemäß ZPO kann der Erblasser einseitig bestimmen, dass bestimmte Nachlassstreitigkeiten von einem privaten Schiedsgericht und nicht von staatlichen Richtern entschieden werden. Diese Anordnung zwingt die Erben, den außergerichtlichen Weg zu wählen. Der zentrale Vorteil liegt in der Möglichkeit, spezialisierte Schiedsrichter mit Expertise im Erbrecht oder in komplexen Vermögensfragen zu benennen. Dies sichert eine fachkundige und in der Regel schnellere Lösungsfindung als vor den überlasteten ordentlichen Gerichten.
Vorteile: Diskretion und Expertise
Schiedsverfahren sind im Gegensatz zur staatlichen Justiz nicht öffentlich, was die Vertraulichkeit der Familien- und Vermögensverhältnisse schützt. Die Verfahren sind flexibel und tragen maßgeblich zur Beschleunigung der Nachlassabwicklung bei. Die freie Wahl von Schiedsrichtern stellt sicher, dass Fachexperten die Entscheidungen treffen. Der ergangene Schiedsspruch ist zwischen den beteiligten Parteien rechtskräftig und bindend.
Grenzen und Formfehler vermeiden
Die Gestaltung der Klausel erfordert Präzision, da sie an klare rechtliche Grenzen stößt. Wichtig ist, dass Pflichtteilsansprüche nicht der Schiedsgerichtsbarkeit unterworfen werden können. Ein Pflichtteilsberechtigter behält immer das Recht, staatliche Gerichte anzurufen. Auch hoheitliche Aufgaben wie die Ausstellung eines Erbscheins können Schiedsgerichte nicht übernehmen. Ein klassischer Gestaltungsfehler ist die Bestimmung des Testamentsvollstreckers zum Einzelschiedsrichter bei eigenen Streitigkeiten, was die notwendige Neutralität verletzt und die Klausel unwirksam macht.
Praxistipp: Die präzise Formulierung
Die Wirksamkeit der Schiedsklausel hängt von einer eindeutigen Formulierung ab. Es muss präzise definiert werden, welche Streitgegenstände schiedsfähig sind. Die Empfehlung lautet oft, auf die Verfahrensordnung einer anerkannten Schiedsinstitution zu verweisen, um rechtliche Unsicherheiten zu minimieren und das Verfahren zu strukturieren. Eine fachkundige Beratung ist hier unerlässlich.
1. Klären Sie die Schiedsfähigkeit und wählen Sie den Experten. Legen Sie im Testament präzise fest, welche Streitigkeiten genau dem Schiedsgericht unterworfen werden sollen.
2. Sichern Sie die Neutralität des Schiedsrichters und das Verfahren zur Bestellung des Schiedsrichters.
3. Setzen Sie auf Klarheit und juristische Beratung
Quellen
[1]Siebert, Testamentarisch angeordnete Schiedsklauseln, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, Berlin vom 03.09.2025

