Sorgfaltspflichten einer Bank gegenüber dem Erben

Auszahlung von Nachlassguthaben nach dem Erbfall Nach einem Todesfall stellt sich für viele Erben die Frage, wie sie Zugriff auf das Bankguthaben des Verstorbenen erhalten. Banken verlangen in der Regel...

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Auszahlung von Nachlassguthaben nach dem Erbfall

Nach einem Todesfall stellt sich für viele Erben die Frage, wie sie Zugriff auf das Bankguthaben des Verstorbenen erhalten. Banken verlangen in der Regel einen klaren Erbnachweis, um sicherzustellen, dass nur die berechtigten Erben über das Konto verfügen können. Kommt es zu widersprüchlichen Testamenten oder besteht der Verdacht einer Fälschung, führt dies häufig zu Konflikten zwischen Erben und Banken. Ein aktueller Fall zeigt, welche Prüfpflichten Banken haben und welche Möglichkeiten Erben besitzen, ihre Ansprüche auf Auszahlung von Nachlassguthaben durchzusetzen.

Der konkrete Fall: Zwei Testamente und ein hoher Geldbetrag

Im vorliegenden Fall war die Klägerin durch ein gemeinschaftliches Testament aus dem Jahr 1988 als Erbin eingesetzt. Dieses Testament hatte der Erblasser gemeinsam mit seiner inzwischen verstorbenen Ehefrau errichtet. Im April 2022 – nur wenige Monate vor seinem Tod im Alter von 99 Jahren – tauchte jedoch ein weiteres handschriftliches Testament auf. Darin setzte der Erblasser seinen Neffen als Alleinerben ein.

Der Neffe legte dieses Testament der Bank vor und gab einen Kontoschließungsauftrag für die Konten des Erblassers. Daraufhin überwies die Bank die Guthaben in Höhe von über 515.000 EUR an den Neffen. Später stellte sich jedoch heraus, dass das Testament nicht vom Erblasser stammte und somit unwirksam war.[1]

Das Nachlassgericht bestätigt die Klägerin als Alleinerbin

Das Nachlassgericht prüfte das Testament aus dem Jahr 2022 sorgfältig und kam zu dem Ergebnis, dass es nicht vom Erblasser eigenhändig errichtet worden war. Es handelte sich um eine Fälschung. Daraufhin stellte das Gericht im März 2023 die Erbenstellung der Klägerin fest. Am 30.10.2023 erhielt sie den Erbschein, der ihre Erbenstellung zweifelsfrei bestätigte.

Trotz des Erbscheins verweigerte die Bank die Auszahlung des Guthabens an die Klägerin. Sie berief sich darauf, bereits an den Neffen gezahlt zu haben.

Gerichtliche Entscheidung: Anspruch der Erbin gegen die Bank

Das Landgericht entschied zugunsten der Klägerin. Sie hat Anspruch auf Auszahlung von 515.394,34 EUR nebst Zinsen. Die Zahlung an den Neffen entfaltete keine befreiende Wirkung. Die Bank konnte sich weder auf die Schutzvorschriften der §§ 2366, 2367 BGB noch auf die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Regelungen berufen.

Die Begründung: Der Neffe hatte lediglich ein eigenhändiges Testament vorgelegt – den schwächsten Erbnachweis. Die Bank hätte dieses Dokument genauer prüfen müssen, zumal darin ein früheres Testament ausdrücklich erwähnt wurde.

Erbnachweis gegenüber Banken: Drei Stufen der Rechtsprechung

Die Rechtsprechung unterscheidet beim Erbnachweis gegenüber Kreditinstituten drei Stufen:

  1. Der Erbschein– stärkster Nachweis, der den umfassenden Gutglaubensschutz nach §§ 2366, 2367 BGB gewährleistet.
  2. Notarielles Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift – nahezu gleichwertiger Nachweis, da die notarielle Beurkundung für Rechtssicherheit sorgt.
  3. Eigenhändiges Testament mit Eröffnungsniederschrift – schwächster Nachweis, da es an amtlicher Prüfung fehlt und die Gefahr von Fälschung oder Auslegung besteht.

Im entschiedenen Fall stützte sich die Bank allein auf ein eigenhändiges Testament und erfüllte damit ihre Prüfpflichten nicht.

Prüfpflichten der Banken bei Testamenten

Banken dürfen sich nicht allein auf ein handschriftliches Testament verlassen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen sie Echtheit, Gültigkeit und Vollständigkeit sorgfältig prüfen. Dazu gehört auch, weitere Unterlagen anzufordern, wenn im Testament auf frühere Verfügungen Bezug genommen wird.

Im konkreten Fall hätte die Bank das gemeinschaftliche Testament aus dem Jahr 1988 beiziehen müssen, um eine mögliche Bindungswirkung nach § 2271 BGB zu prüfen.  Da dies unterblieb, handelte die Bank fahrlässig und haftet für die erneute Auszahlung.

Bedeutung für Erben und Banken

Für Erben zeigt die Entscheidung, dass sie ihre Rechte auch dann durchsetzen können, wenn die Bank bereits an einen Scheinerben ausgezahlt hat. Der Erbschein ist dabei das sicherste Mittel, um die Erbenstellung zweifelsfrei nachzuweisen.

Für Banken bedeutet das Urteil, dass sie bei Zweifeln an der Wirksamkeit eines Testaments verpflichtet sind, weitere Prüfungen vorzunehmen. Andernfalls riskieren sie eine doppelte Auszahlungspflicht – eine an den falschen und eine an den richtigen Erben.

Tipp:

Erbschein beantragen: Ein Erbschein ist der sicherste Nachweis gegenüber Banken und schützt vor Problemen mit zweifelhaften Testamenten.

Testamente prüfen lassen: Bei mehreren oder widersprüchlichen Testamenten sollte frühzeitig anwaltliche Prüfung erfolgen, um Fälschungen auszuschließen.

Bankforderungen hinterfragen: Hat die Bank an einen falschen Erben ausgezahlt, besteht trotzdem ein Anspruch des richtigen Erben auf Auszahlung.

Quellen


[1] LG Bonn, Urteil vom 22.1.2025 – 2 O 264/24

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