Karl Lagerfelds Katze Choupette – eine Millionenerbin?

Der kuriose Sachverhalt  Als Karl Lagerfeld im Februar 2019 verstarb, sorgte nicht nur die Modewelt für Schlagzeilen - auch seine Katze Choupette rückte ins Rampenlicht. Medien berichteten, dass Lagerfeld sie im Testament...

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Der kuriose Sachverhalt

 Als Karl Lagerfeld im Februar 2019 verstarb, sorgte nicht nur die Modewelt für Schlagzeilen – auch seine Katze Choupette rückte ins Rampenlicht. Medien berichteten, dass Lagerfeld sie im Testament entweder zur Alleinerbin oder Miterbin eingesetzt haben soll. Schnell machte die Frage die Runde: Wird Choupette nun zur Millionärin?

Tatsächlich lebte die Katze schon zu Lagerfelds Lebzeiten im Luxus: eigenes Zimmer, persönliche Pflegerinnen, sogar ein eigener Instagram-Account. Aber kann eine Katze wirklich das Vermögen eines weltbekannten Designers erben?[1]

 

Juristische Bewertung

 Karl Lagerfeld war deutscher Staatsbürger, lebte aber in Frankreich. Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Es galt das französische Recht. Nur wenn Lagerfeld eine Rechtswahl getroffen hätte, könnte deutsches Erbrecht angewendet werden.

Fraglich ist, ob Tiere in Deutschland erben können. Nach deutschem Recht ist die Antwort eindeutig: Nein.
Erben können nur natürliche Personen (Menschen) oder juristische Personen (z. B. Vereine, Stiftungen). Haustiere können deshalb nicht selbst Erben werden – auch nicht Choupette.

Eine mögliche Lösung besteht darin, Choupette als „Miterbin“ zu verstehen: Wird sie neben anderen Erben im Testament genannt, so lässt sich die Verfügung dahingehend auslegen, dass die menschlichen Erben das Vermögen erhalten, jedoch mit der Auflage, für Choupette zu sorgen; die Einhaltung dieser Auflagen könnte durch einen Testamentsvollstrecker überwacht werden.

Rechtlich gilt: Tiere sind keine Sachen, werden aber wie Sachen behandelt (§ 90a BGB). Choupette selbst fällt also als „Nachlassgegenstand“ an die Erben. Gleichzeitig müssen die Auflagen zur Versorgung von ihr beachtet werden.

 

Fazit für Mandanten

 Wenn Sie erwägen, Ihrem Haustier wie Karl Lagerfelds Choupette im Testament etwas zukommen zu lassen, sollten Sie diese Punkte beachten:

  • Ein Tier kann nach deutschem Recht nicht selbst Erbe sein. Sie müssen also menschliche oder juristische Erben einsetzen und ihnen Auflagen zur Versorgung des Haustiers übertragen.
  • Eine Testamentsvollstreckung ist sinnvoll: Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass Ihre Wünsche – etwa zur Pflege, Unterkunft oder medizinischen Versorgung – tatsächlich eingehalten werden.
  • Testamente sollten klar formuliert sein, um Auslegungsstreitigkeiten und Unsicherheiten im Nachlass zu vermeiden.

Für weiterführende Informationen, speziell zur Frage „Können Tiere in Deutschland erben?“, sehen Sie unseren Fachbeitrag „Können Tiere in Deutschland erben?“.

 

[1] https://www.spiegel.de/panorama/leute/milliardaerin-helmsley-hund-erbt-zwoelf-millionen-enkel-gehen-leer-aus-a-502759.html

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