Einblicke in die Nachlassgestaltung eines Modezaren
Der Tod des weltbekannten Designers Giorgio Armani im Alter von 91 Jahren hat nicht nur die Modewelt bewegt, sondern auch erbrechtlich für Aufsehen gesorgt. Medienberichte geben Einblicke in sein Testament und zeigen, wie sorgfältig Armani seinen Nachlass geregelt hat.
Begünstigte und Vermögensaufteilung
Besonders ins Auge fällt der Name Michele Morselli. Der 42-Jährige, bisher kaum öffentlich bekannt, wurde mit einem erheblichen Vermögen bedacht: italienische Staatsanleihen im Wert von rund 32 Millionen Euro, Aktien des Brillenkonzerns EssilorLuxottica im Wert von über 26 Millionen Euro sowie persönliche Gegenstände Armanis, darunter klassische Automobile. Zudem darf die Familie Morselli künftig Armanis Jacht sowie Immobilien in New York und Saint-Tropez nutzen.
Auch Armanis langjähriger Lebensgefährte Leo Dell’Orco wurde berücksichtigt. Ihm wurde ein Wohnrecht an exklusiven Immobilien eingeräumt – unter anderem in Saint-Tropez, St. Moritz, auf Antigua, Pantelleria sowie im Mailänder Palazzo in der Via Borgonuovo, dem letzten gemeinsamen Wohnsitz.
Seine Schwester Rosanna sowie deren Kinder erhielten einen Teil der Immobilien. Kinder hatte Armani selbst nicht.
Unternehmensnachfolge im Testament geregelt
Von besonderer Bedeutung ist die Frage der Unternehmensnachfolge. Armani bestimmte, dass innerhalb von 12 bis 18 Monaten nach Testamentseröffnung 15 Prozent seiner Unternehmensanteile verkauft werden sollen. In den folgenden Jahren kann der Käufer seinen Anteil auf bis zu 54,9 Prozent erhöhen. Als mögliche Käufer nannte Armani große Konzerne wie LVMH, L’Oréal oder EssilorLuxottica. Alternativ sah er auch einen Börsengang vor.
Gleichzeitig sichert das Testament die Fondazione Giorgio Armani sowie Dell’Orco mit insgesamt 70 % der Stimmrechte ab. Bei einem Börsengang soll die Stiftung mindestens 30,1 % der Anteile behalten – ein Mechanismus, um Armanis Einfluss über seinen Tod hinaus zu sichern.[1]
Erbrechtliche Einordnung
Der Fall Armani zeigt eindrücklich, welche Gestaltungsmöglichkeiten ein Testament bietet:
- Individuelle Zuwendungen: Neben großen Geld- und Sachwerten können auch Nutzungsrechte (z. B. Wohn- oder Nutzungsrechte an Immobilien und Luxusgütern) testamentarisch festgelegt werden.
- Unternehmensnachfolge: Besonders bei Familienunternehmen ist eine klare testamentarische Regelung entscheidend, um den Fortbestand zu sichern und Streit unter Erben oder Gesellschaftern zu vermeiden.
- Stiftungsmodelle: Die Einbindung einer Stiftung kann sicherstellen, dass ein Lebenswerk im Sinne des Erblassers fortgeführt wird.
Für Unternehmer ist nicht nur das Testament selbst entscheidend, sondern auch eine umfassende vorsorgende Dokumentation und Organisation für den Fall, dass etwas Unerwartetes geschieht.
Einen ersten Überblick bietet unsere Checkliste „Notfallordner bei Tod des Unternehmers".
Fazit
Das Testament von Giorgio Armani verdeutlicht, dass Nachlassplanung weit mehr bedeutet als die bloße Verteilung von Vermögen. Sie kann strategisch genutzt werden, um ein Lebenswerk zu sichern, enge Vertraute abzusichern und künftige Unternehmensentwicklungen gezielt zu steuern.
Wer selbst über größere Vermögenswerte oder ein Unternehmen verfügt, sollte frühzeitig über eine maßgeschneiderte Nachlassgestaltung nachdenken – idealerweise in enger Abstimmung mit einem Fachanwalt für Erbrecht.
Quellen
[1] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/armani-testament-100.html

