Hotelierserbin Leona Helmsley bestimmte, wie ihr Vermögen von 4 Milliarden US-Dollar verteilt werden sollte. Zunächst wollte sie es den Armen vermachen, entschied sich dann aber doch für ihren Hund. Die neun Jahre alte Malteserhündin Trouble erhielt 12 Millionen Dollar. Ihre vier Enkelkinder gingen teilweise leer aus. Zwei von ihnen bekamen ihren Anteil nur unter der ungewöhnlichen Bedingung, dass sie jährlich das Grab ihres Vaters besuchten. Troubles Erbe wurde später von einem Richter auf zwei Millionen Dollar zusammengestrichen. Trotzdem musste der Hund wegen Todesdrohungen und Entführungsgefahr untertauchen. [1]
Juristische Bewertung der bedingten Erbeinsetzung
Bedingte Erbeinsetzungen sind grundsätzlich zulässig. Erblasser können ihre Verfügung an aufschiebende oder auflösende Bedingungen knüpfen (§§ 158, 2074, 2075 BGB). Bei einer aufschiebenden Bedingung erfolgt die Zuwendung nur, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt. Aufschiebende Bedingungen setzen die Wirksamkeit der Erbeinsetzung von einem ungewissen Ereignis ab. Für die auflösende Bedingung gilt, dass der Begünstigte sich in einer bestimmten Weise verhält oder ein Verhalten unterlässt, damit die Zuwendung verbleibt. Testamente sind daher nicht bedingungsfeindlich.
Zwischen echter Bedingung und bloßem Motiv ist zu unterscheiden: Ein Motiv liegt vor, wenn sie ein Beweggrund darstellt, also die Rechtswirkung nicht vom Eintritt eines bestimmten Umstandes abhängig ist.
Gefahr der Sittenwidrigkeit
Bedingte Erbeinsetzungen bergen die Gefahr der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB), wenn Erben durch die Aussicht auf Vermögensvorteile zu einem bestimmten Verhalten gedrängt werden. Erben müssen aus freier Überzeugung handeln können, sonst ist die Verfügung unwirksam.
Fazit für Mandanten:
Bedingte Erbeinsetzungen sind grundsätzlich zulässig und ein übliches Mittel, um Vermögensnachfolge zu steuern. Dabei kann der Erblasser bestimmte Bedingungen stellen, die das Verhalten der Erben beeinflussen. Wichtig ist jedoch: Die Bedingung darf die Erben nicht unter unzumutbaren Druck setzen. Erben sollen weiterhin frei und eigenverantwortlich entscheiden können.
Für Sie bedeutet das: Solange die Bedingung klar formuliert und zumutbar ist, bleibt die Erbeinsetzung wirksam. Sollten Sie als Erbe unsicher sein, ob eine Bedingung rechtlich zulässig ist oder ob sie Druck ausübt, empfiehlt sich rechtzeitige rechtliche Beratung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
[1] https://www.spiegel.de/panorama/leute/milliardaerin-helmsley-hund-erbt-zwoelf-millionen-enkel-gehen-leer-aus-a-502759.html

