Als bei dem kanadischen Selfmade Millionär Keith Owen Krebs diagnostiziert wurde und er erfuhr, dass ihm nur noch wenige Wochen blieben, traf er eine außergewöhnliche Entscheidung: Sein gesamtes Vermögen von 2,3 Millionen Pfund sollte nicht an Verwandte oder Freunde gehen, sondern an seinen Lieblingsurlaubsort Sidmouth in Devon.
Mit einer Stiftung setzte er durch, dass ein Teil des Geldes in eine Million Blumenzwiebeln investiert wird, damit die kleine Küstenstadt künftig im Frühling in einem Meer aus Farben erstrahlt. Doch damit nicht genug: Rund 125.000 Pfund jährlich sollen nach seinem letzten Willen dauerhaft in die Pflege und Verschönerung von Sidmouth und zweier Nachbardörfer fließen.
So verwandelte Keith Owen sein Vermögen in eine blühende Erinnerung, die bis heute das Stadtbild prägt und wohl noch lange für Gesprächsstoff sorgt. [1]
Juristische Bewertung
Ein Testament ermöglicht es, die gesetzliche Erbfolge gezielt zu ergänzen oder zu verändern und sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche berücksichtigt werden.
Grundsätzlich gilt Testierfreiheit, das heißt, der Erblasser kann frei entscheiden, wer erben soll. Pflichtteilsrechte naher Angehöriger bleiben allerdings in der Regel bestehen. Als Erben können sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen eingesetzt werden, also auch Städte oder andere gemeinnützige Einrichtungen.
Sind beim Erbfall weder Verwandte noch Ehegatte oder Lebenspartner vorhanden, erbt gemäß § 1936 BGB der Staat. Zuständig ist zunächst das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte; lässt sich dies nicht feststellen, fällt der Nachlass an den Bund.
§ 1936 BGB ist damit eine Auffangregelung: Der Staat tritt als „gesetzlicher Erbe letzter Instanz“ ein und wird im juristischen Sprachgebrauch weiterhin als Fiskus bezeichnet. Ergänzende Regelungen zum staatlichen Erbrecht enthalten §§ 1964–1966 BGB. Unabhängig davon kann ein Erblasser den Fiskus auch ausdrücklich in seinem Testament oder Erbvertrag als Erben einsetzen.
Juristische Personen können grundsätzlich erben, wenn sie im Zeitpunkt des Erbfalls rechtsfähig sind (§ 1923 BGB). Dazu zählen auch etwa eingetragene Vereine, GmbHs oder Aktiengesellschaften.
Fazit für Mandanten
Der Fall von Keith Owen zeigt, wie weit die Testierfreiheit im deutschen Erbrecht ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten ein Testament eröffnet. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann sein Vermögen gezielt für Menschen, Einrichtungen oder gemeinnützige Zwecke einsetzen und so ein persönliches Andenken schaffen.
Damit die eigenen Wünsche rechtssicher umgesetzt werden, sollte frühzeitig ein Testament erstellt werden. Dabei sind auch Pflichtteilsrechte und die Möglichkeit, juristische Personen wie Vereine, Städte oder Stiftungen einzusetzen, zu berücksichtigen. So wird verhindert, dass der Nachlass ohne Verfügung unfreiwillig an den Staat fällt.
[1] https://www.welt.de/wirtschaft/article119508547/Grossbritannien-Eine-Million-Blumen-erinnern-an-toten-Banker.html

