Digitaler Nachlass

Was online bleibt, wenn wir gehen Mit dem Tod endet das Leben - aber nicht das digitale. Der digitale Nachlass gewinnt im Erbrecht zunehmend an Bedeutung. Denn heute besteht ein Nachlass nicht mehr nur...

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Was online bleibt, wenn wir gehen

Mit dem Tod endet das Leben – aber nicht das digitale. Der digitale Nachlass gewinnt im Erbrecht zunehmend an Bedeutung. Denn heute besteht ein Nachlass nicht mehr nur aus Immobilien, Bankkonten oder Schmuck, sondern auch aus digitalen Vermögenswerten – von Social-Media-Accounts bis hin zu Online-Guthaben und Kryptowährungen.

Besonders relevant wird das Thema, wenn es sich um beruflich genutzte digitale Inhalte handelt – zum Beispiel bei Influencerinnen, Influencern und Content Creators. Hier geht es nicht nur um persönliche Erinnerungen, sondern oft um wirtschaftlich wertvolle Daten, laufende Verträge oder Urheberrechte.

Was zählt zum digitalen Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehören alle elektronischen Spuren, die eine verstorbene Person hinterlässt – etwa E-Mail-Postfächer, Online-Guthaben (z. B. bei PayPal), Kryptowährungen, Cloud-Daten und lokal gespeicherte Dateien. Auch Social-Media-Konten wie Instagram, TikTok oder Facebook, Nutzerprofile auf Verkaufsplattformen wie eBay oder Vinted, Messenger-Konten (z. B. WhatsApp, Signal), Abonnements bei Streaming-Diensten sowie Zugänge zu Smart-Home-Systemen zählen dazu. Besonders bei beruflich genutzten Profilen – etwa im Influencer-Marketing – können diese digitalen Positionen erheblichen finanziellen Wert haben und mit laufenden Vertragsverhältnissen verknüpft sein.

Eine praktische Übersicht, welche digitalen Spuren im Todesfall relevant sein können, bietet die Checkliste zum digitalen Nachlass der Kanzlei Scheidt & Kalthoff.

Wer erbt den digitalen Nachlass?

Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge: Ehepartner, Kinder oder – sofern nicht vorhanden – Eltern oder Geschwister erben auch den digitalen Nachlass. Das umfasst alle Rechte und Pflichten aus digitalen Verträgen und Nutzerkonten.

Allerdings entspricht diese Verteilung oft nicht den persönlichen Vorstellungen der verstorbenen Person. Wer sicherstellen möchte, dass bestimmte Personen Zugang zu digitalen Inhalten und Online-Konten erhalten, sollte dies ausdrücklich in einer letztwilligen Verfügung (z. B. Testament oder Erbvertrag) festlegen.

Es ist möglich, den digitalen Nachlass gesondert vom übrigen Vermögen zu regeln – etwa durch ein Vermächtnis zugunsten einer technisch versierten Vertrauensperson.

Mehr Infos zur Regelung des digitalen Nachlasses finden Sie in diesem Artikel der Kanzlei Scheidt & Kalthoff:
Die Bedeutung des digitalen Nachlasses und die Checkliste für die Regelung

Was Influencer und Content Creator frühzeitig regeln sollten

Wer als Influencer oder Content Creator tätig ist, nutzt digitale Plattformen meist nicht nur privat, sondern vor allem geschäftlich – und erzielt damit oftmals wesentliche Einkünfte. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig mit der Frage zu beschäftigen, was nach dem eigenen Tod mit diesen digitalen Inhalten und Accounts geschehen soll.

Eine individuell ausgestaltete letztwillige Verfügung – etwa in Form eines Testaments – ermöglicht es, klare Regelungen für den Umgang mit den digitalen Vermögenswerten zu treffen. So lässt sich festlegen, wer Zugriff erhalten und über Inhalte, Rechte oder Einnahmen verfügen darf.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, Zugangsdaten und Passwörter bei einer vertrauenswürdigen Person zu hinterlegen und die wesentlichen Schritte für den Todesfall im Vorfeld mit ihr abzustimmen. Das erspart den Erben nicht nur organisatorischen Aufwand, sondern sorgt auch dafür, dass der digitale Nachlass im Sinne der verstorbenen Person geregelt werden kann.

Fazit: Digitalen Nachlass rechtssicher regeln

Ob private Daten oder beruflich genutzte Social-Media-Konten: Der digitale Nachlass ist heute fester Bestandteil der Erbmasse – und sollte nicht unterschätzt werden. Wer sich frühzeitig Gedanken macht, schützt nicht nur sensible Informationen, sondern sorgt auch für klare Verhältnisse im Ernstfall.

Tipp: Lassen Sie sich zu Fragen rund um den digitalen Nachlass, Testament und Zugangsdaten professionell beraten – insbesondere dann, wenn digitale Inhalte geschäftlich genutzt oder im Ausland gespeichert werden. Auch erbschaftsteuerliche Aspekte können eine Rolle spielen.

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