Unwirksamer Steuerbescheid bei pauschaler Zuwendung an Lebensgefährtin

  Steuerbescheide müssen jede Zuwendung einzeln ausweisen Einmal um die Welt - für die Liebe. Was romantisch klingt, endete mit einem Steuerbescheid über 100.000 Euro. Ein Mann lädt seine Lebensgefährtin auf eine...

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Steuerbescheide müssen jede Zuwendung einzeln ausweisen

Einmal um die Welt – für die Liebe. Was romantisch klingt, endete mit einem Steuerbescheid über 100.000 Euro. Ein Mann lädt seine Lebensgefährtin auf eine luxuriöse Kreuzfahrt ein, zahlt alles – und das Finanzamt wittert eine freigebige Zuwendung. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) stellt klar: Wer mehrere Ausgaben pauschal als einheitliche Schenkung besteuert, verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot. Das Urteil zeigt, wie schnell emotionale Gesten in steuerliche Stolperfallen führen – und warum die exakte Aufschlüsselung von Zuwendungen entscheidend ist.

Was ist passiert?

Ein vermögender Mann buchte für sich und seine Lebensgefährtin eine exklusive fünfmonatige Kreuzfahrt mit einem Gesamtpreis von rund 500.000 Euro – inklusive einer Luxuskabine, Flügen und Anreise. Hinzu kamen an Bord weitere Ausgaben in Höhe von 45.000 Euro für Spa, Restaurantbesuche, Ausflüge und sonstige Leistungen. Sämtliche Kosten übernahm der Mann allein.

Er erklärte in seiner Schenkungsteuererklärung lediglich einen Zuwendungsbetrag von 25.000 Euro – etwa die Hälfte der Anreisekosten sowie anteilige Ausgaben für Flüge, Ausflüge und Verpflegung. Das Finanzamt sah das anders: Es setzte in einem Schenkungsteuerbescheid eine Steuer von rund 100.000 Euro fest und unterstellte eine freigebige Zuwendung in Höhe von 300.000 Euro. Grundlage war eine pauschale Betrachtung der gesamten Reise als einheitlicher steuerpflichtiger Erwerb der Lebensgefährtin.

Der Betroffene wehrte sich – mit Erfolg. Das Finanzgericht Hamburg hob den Bescheid auf. Der Fall ging in Revision – und landete schließlich beim Bundesfinanzhof (Urteil vom 23.01.2024 – II R 5/22). Auch dort bekam der Kläger recht.

Jede Zuwendung zählt – und muss separat geprüft werden

Der BFH wies die Revision des Finanzamts zurück und bestätigte das Urteil des Finanzgerichts Hamburg: Der Schenkungsteuerbescheid war rechtswidrig. Die Begründung des obersten Finanzgerichts ist dabei gleich in mehrfacher Hinsicht bedeutsam:

  1. Keine pauschale Zusammenfassung mehrerer Zuwendungen:
    Jeder einzelne Vorgang – z. B. Flug, Kabine, Ausflug – stellt einen eigenen Lebenssachverhalt dar und muss separat geprüft und besteuert werden.
  2. Steuerbescheide müssen klar und differenziert sein:
    Ein Schenkungsteuerbescheid muss genau angeben, welche einzelnen Zuwendungen wann und in welcher Höhe besteuert werden. Eine undifferenzierte Gesamtsumme reicht nicht aus.
  3. Keine Schätzung bei vorhandenen Daten:
    Wenn – wie hier – Einzelabrechnungen vorliegen, darf das Finanzamt nicht pauschal schätzen, sondern muss die Beträge taggenau aufschlüsseln.

Einzelfall statt Pauschale: Der BFH zieht die Linie klar

Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist ein Weckruf für Finanzämter – und ein Schutzschild für Steuerpflichtige. Es bringt mehr Rechtsklarheit in einem Bereich, in dem schnell Unsicherheit herrscht: Was genau wird eigentlich besteuert? Wer Zuwendungen erhält oder gewährt, muss sich darauf verlassen können, dass der Steuerbescheid transparent, differenziert und nachvollziehbar ist. Der BFH stellt klar, dass bei mehreren Zuwendungen jeder einzelne Vorgang – ob Reise, Geschenk oder Freizeitaufwendung – konkret benannt und separat festgesetzt werden muss. Pauschale Bescheide, die Beträge einfach zusammenfassen, ohne offenzulegen, welcher Teil auf welchen Lebenssachverhalt entfällt, genügen diesen Anforderungen nicht und sind rechtlich angreifbar. Wer seine Ausgaben zudem sorgfältig dokumentiert, etwa durch Buchungsbelege, Abrechnungen oder Zahlungsnachweise, verschafft sich eine starke Ausgangsposition gegenüber pauschalen Schätzungen der Finanzverwaltung. Gerade bei Zuwendungen unter Lebensgefährten, bei luxuriösen Reisen oder hochwertigen Freizeitaktivitäten ist es essenziell, die steuerliche Bewertung nicht dem Bauchgefühl des Finanzamts zu überlassen, sondern sie strukturiert und belegbar aufzubereiten – im Zweifel mit professioneller Unterstützung.

Tipp:

1. Vermeiden Sie pauschale Zahlungen für andere:
Wenn Sie größere Ausgaben für eine andere Person übernehmen (z. B. bei Reisen), achten Sie darauf, nur exakt nachvollziehbare Einzelposten zu bezahlen – und kennzeichnen Sie diese klar.
2. Trennen Sie private und gemeinsame Ausgaben:
Bei gemeinsam genutzten Leistungen (z. B. Hotelzimmer, Spa, Restaurant) sollten Sie möglichst individuelle Abrechnungen oder Aufteilungen vornehmen. Das erleichtert die steuerliche Einordnung erheblich.
3. Schenkungsteuer im Blick behalten – auch bei Lebensgefährten:
Gerade bei unverheirateten Paaren gilt: Jede größere finanzielle Unterstützung kann als steuerpflichtige Schenkung gewertet werden. Frühzeitige Klärung schützt vor bösen Überraschungen – und unnötiger Steuerlast.

Quelle:

BFH-Urteil vom 16. September 2020, II R 24/18

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