Erbstreit der Veltins-Familie vor Gericht

Veltins-Sohn geht leer aus Wenn Familienvermögen, Unternehmensbeteiligungen und alte Erbverträge aufeinandertreffen, ist juristischer Streit oft vorprogrammiert - so auch im Fall der traditionsreichen Veltins-Brauerei. Seit dem 5. Juni 2025 wird...

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Veltins-Sohn geht leer aus

Wenn Familienvermögen, Unternehmensbeteiligungen und alte Erbverträge aufeinandertreffen, ist juristischer Streit oft vorprogrammiert – so auch im Fall der traditionsreichen Veltins-Brauerei. Seit dem 5. Juni 2025 wird am Landgericht Arnsberg ein mit Spannung erwarteter Erbstreit innerhalb der Veltins-Familie verhandelt. Im Zentrum steht eine Pflichtteilsverzichtserklärung aus dem Jahr 1980, deren Wirksamkeit der Kläger nun anzweifelt. Es geht um viel: Rund 30 Millionen Euro stehen auf dem Spiel.[1]

Die Brauerei Veltins: Ein Familienunternehmen mit Geschichte

Die Brauerei C. & A. Veltins GmbH & Co. KG wurde 1824 gegründet und befindet sich seitdem im Familienbesitz. Unter der Leitung von Rosemarie Veltins entwickelte es sich zu einer der führenden Brauereien Deutschlands.

Carl Clemens Veltins galt in seinen jungen Jahren als das „schwarze Schaf” der Familie. Er war in verschiedene Skandale verwickelt und wurde unter anderem wegen Drogen- und Waffenbesitzes verurteilt. Heute betont er seine Loyalität zur Familie und fordert seinen rechtmäßigen Anteil am Erbe ein.

Erbverzichtserklärung nach langer Partynacht

Unmittelbar nach seinem 18. Geburtstag im Mai 1980 unterzeichnete er eine schriftliche Erklärung, mit der er auf seinen gesetzlichen Pflichtteil verzichtete. Gegen diese Erklärung geht er nun gerichtlich vor, da sie seiner Meinung nach sittenwidrig ist. Er begründet dies damit, dass er nach einer langen Geburtstagsfeier übermüdet und noch alkoholisiert gewesen sei. Zudem habe die Erklärung nicht den erforderlichen Formvorschriften entsprochen, weshalb ihm sein Pflichtteil zu Unrecht vorenthalten worden sei, so sein Argument.

Nun scheitert Carl Clemens Veltins mit diesem Einwand vor Gericht in erster Instanz: Das Gericht hat das Testament der Mutter als wirksam angesehen und mögliche Pflichtteilsansprüche als verjährt eingestuft. Gegen dieses Urteil kann er Berufung einlegen. [2]

Was ist ein Erbverzicht?

Ein Erbverzicht ist ein notariell beurkundeter Vertrag, durch den ein gesetzlicher Erbe – beispielsweise ein Kind oder ein Ehepartner – zu Lebzeiten des Erblassers auf sein Erb- und/oder Pflichtteilsrecht verzichtet. Im Erbfall wird der Verzichtende so behandelt, als sei er bereits verstorben (§ 2346 BGB). Er erbt somit nicht und hat auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Es ist auch möglich, nur den Pflichtteil zu verwirken, während das gesetzliche Erbrecht bestehen bleibt.[3]

Vorteile eines Erbverzichts

In der Praxis erfolgt ein Erbverzicht häufig gegen eine Abfindung, also eine Zahlung noch zu Lebzeiten des Erblassers. Dadurch kann der Erblasser seinen Nachlass frühzeitig regeln und künftige Streitigkeiten unter den Erben vermeiden. Der Vertrag ist für beide Seiten rechtlich bindend und schafft Klarheit über die Erbfolge. Ein Erbverzicht ist nur zu Lebzeiten des Erblassers möglich und muss notariell beurkundet werden. Vertragspartner kann ausschließlich der Erblasser selbst sein. Zulässig sind auch teilweise, befristete oder bedingte Verzichtserklärungen, beispielsweise mit Beschränkungen oder Auflagen.

Einen ausführlichen Beitrag zu den erbschaftsteuerlichen Konsequenzen eines Erbverzichts – finden Sie in diesem Artikel.

Quellen


[1] https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/veltins-erbstreit-gericht-100.html

[2] https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-arnsberg-14o8424-veltins-brauerei-familie-erbstreit-clemens-bekommt-nichts

[3] https://www.erbrecht.de/erbe-sein/erbverzicht/

 

 

 

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