Hohenzollern-Erbe: Juristischer Streit um Kunstgegenstände endgültig beigelegt

Hohenzollern-Erben verzichten auf Forderungen Nach fast 100 Jahren Rechtsunsicherheit ist der Hohenzollern-Erbe-Streit um rund 4.000 wertvolle Kunstobjekte zwischen dem Haus Hohenzollern und dem Bund endlich beendet. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer verkündete in...

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Hohenzollern-Erben verzichten auf Forderungen

Nach fast 100 Jahren Rechtsunsicherheit ist der Hohenzollern-Erbe-Streit um rund 4.000 wertvolle Kunstobjekte zwischen dem Haus Hohenzollern und dem Bund endlich beendet. Kulturstaatsminister Wolfram Weimer verkündete in Berlin einen Vergleich, der den dauerhaften Verbleib der Sammlung in öffentlichen Einrichtungen sichert.

Hintergrund: Beschlagnahmung und Vermögensvertrag von 1926

Mit dem Ende der Monarchie 1918 und der Ausrufung der Weimarer Republik wurde das Vermögen des Hauses Hohenzollern beschlagnahmt. Eine erste vermögensrechtliche Regelung erfolgte 1926 im Staatsvertrag zwischen dem Land Preußen und dem Haus Hohenzollern. Dennoch herrschte fortan fast ein Jahrhundert lang Rechtsunsicherheit darüber, welche Kunstwerke und historischen Gegenstände rechtmäßig den Erben und welche dem Staat gehörten.

Im März 2023 gab Georg Friedrich Prinz von Preußen, Urenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. bekannt, auf einen besonders umstrittenen Teil seiner Ansprüche zu verzichten. Diese Geste ebnete den Weg für intensive und vertrauensvolle Verhandlungen zwischen dem Haus Hohenzollern, dem Bund sowie den Ländern Berlin und Brandenburg und führte schließlich zum Durchbruch.[1]

Gründung der „Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz“

Kern der Einigung ist die Gründung der Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz. Alle Objekte des ehemaligen Hohenzollernmuseums gehen in diese Stiftung über und verbleiben damit in den Sammlungen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und des Deutschen Historischen Museums.

In der geplanten Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz behält die öffentliche Hand eine klare Mehrheit.

Kulturstaatsminister Weimer bezeichnete die Einigung als „großen Erfolg für den Kulturstandort Deutschland und die kunstinteressierte Öffentlichkeit“. Die nun geschaffene Rechtsklarheit garantiere, dass die Besucher auch in Zukunft Meisterwerke der preußischen Sammlungsgeschichte im öffentlichen Raum erleben könnten.

Kronprinz’ Verhalten vereitelte Hohenzollern-Restitutionsansprüche

Der Durchbruch war nur möglich, weil das Haus Hohenzollern zuvor auf seine Ansprüche verzichtet hatte. Jahrelang hatte es die Rückgabe von rund 4.000 Kunstobjekten gefordert - mit Gerichtsverfahren, historischen Gegengutachten und großem Nachdruck. Grundlage für die Rückgabeansprüche war das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, das allerdings voraussetzt, dass der Anspruchsteller nicht durch eigenes Verhalten gegen die gesetzlichen Voraussetzungen verstoßen hat. Genau hier lag der Knackpunkt: Sein damaliges Engagement ließ ernsthafte Zweifel an seiner Anspruchsberechtigung aufkommen.[2]

Quellen


[1] https://www.spiegel.de/kultur/hohenzollern-streit-um-erbe-beigelegt-kunstgegenstaende-bleiben-in-museen-a-9c26e7eb-c789-4755-9975-402ffd2b2883

[2] https://www.fr.de/kultur/gesellschaft/der-ringen-um-das-erbe-der-hohenzollern-ist-beigelegt-kulturstaatsminister-wolfram-weimer-spricht-von-einem-gewaltigen-erfolg-93730053.html

 

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