Erben erwarten – Eltern genießen. Was darf man rechtlich verlangen?
Das Thema Erbschaft ist für viele Menschen von großer emotionaler und finanzieller Bedeutung. Insbesondere dann, wenn es zu Spannungen innerhalb der Familie kommt - etwa, wenn Eltern ihr Vermögen im Alter verprassen, statt es für ihre Kinder zurückzulegen. Immer häufiger stellt sich die Frage, wie Erbschaften rechtlich geregelt sind und ob Kinder in solchen Fällen Ansprüche geltend machen können. Ein anonymer Autor von „Mail Online“ beschreibt in einem Artikel seinen wachsenden Ärger über seine Eltern, die ihr Erspartes für teure Urlaubsreisen ausgeben, anstatt es für ihre Kinder zurückzulegen.[1] Dies wirft die Frage auf, ob Kinder einen Anspruch auf das Erbe ihrer Eltern haben, wenn diese ihr Vermögen zu Lebzeiten verbrauchen.
Wenn das Erbe zu Lebzeiten „verlebt“ wird
In vielen Familien entsteht ein unterschwelliges Konfliktpotenzial, wenn erwachsene Kinder auf ein zukünftiges Erbe vertrauen, während die Eltern ihren Ruhestand aktiv und aufwendig genießen. Immer häufiger erleben wir in der anwaltlichen Praxis, dass Erbstreitigkeiten nicht erst nach einem Todesfall, sondern bereits zu Lebzeiten der Erblasser*innen beginnen - oft ausgelöst durch finanzielle Unsicherheit der Kinder und einen hohen Lebensstandard der Eltern.
Doch wie ist die Rechtslage? Können Kinder Ansprüche geltend machen, wenn Eltern ihr Vermögen „verjubeln“?
Die Antwort lautet: Grundsätzlich nein. Solange keine Schenkungen oder Pflichtteilsergänzungsansprüche im Raum stehen, bleibt das Vermögen bis zum Tod der Eltern in deren alleiniger Verfügungsgewalt.
Der Vorwurf des „Verschwendens“ des Erbes
In einem Artikel in „Mail Online“ beschreibt ein anonymer Autor seinen wachsenden Ärger über seine Eltern, die ihre Ersparnisse für Luxusferien ausgeben, anstatt sie für ihre Kinder zu sparen. Die emotionale Belastung dieser Situation macht deutlich, wie wichtig eine rechtzeitige Planung und Kommunikation in Erbschaftsangelegenheiten sein kann. Mit diesem Gefühl scheint die Autorin nicht allein zu sein. Laut einer Studie des Vermögensverwalters Moneyfarm befürchten rund 40 Prozent der Befragten im Alter zwischen 35 und 50 Jahren, dass ihre Eltern ihr Vermögen lieber zu Lebzeiten ausgeben als es zu vererben. In jeder fünften Familie hat dieses Thema schon einmal zu Streit geführt.
Bei der Autorin geht es aber nicht nur um Fernreisen und Luxusurlaube - sie selbst kann sich nach eigenen Angaben nicht einmal einen Führerschein leisten. Während sie finanziell kaum über die Runden kommt, gönnen sich ihre Eltern regelmäßig ein neues Auto.[2]
Die Frage, ob Kinder Anspruch auf das Erbe ihrer Eltern haben, ist rechtlich oft komplex. Muss der Erbe dafür sorgen, dass das Erbe auch für die nächsten Generationen erhalten bleibt? Was passiert, wenn Eltern ihr Vermögen im Alter aufbrauchen? Erbrechtliche Regelungen wie Pflichtteilsansprüche und die genaue Ausgestaltung von Testamenten spielen hier eine entscheidende Rolle.
Erbschaftsplanung und Familienkommunikation als Lösung
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Nachlassplanung frühzeitig zu klären und innerhalb der Familie transparent zu besprechen. Eine sorgfältige und rechtzeitige Regelung kann Konflikte vermeiden und sicherstellen, dass alle Beteiligten im Einklang mit den Wünschen der Eltern und den gesetzlichen Vorgaben handeln.
Quellen
[1] https://www.dailymail.co.uk/femail/article-13211785/My-inheritance-drunk-straw-coconut-Caribbean-selfish-resenting-boomer-parents-burning-money-mine.html
[2] https://www.stern.de/familie/die-eltern-geben-viel-geld-aus--muessen-millenials-um-ihr-erbe-bangen--34577446.html