Erbfolgestreit vermeiden: Klarheit durch das richtige Testament

Wer erbt wirklich? Streit um Testamente und gesetzliche Erbfolge nach dem Tod der Erblasserin  Die Erbfolge und letztwillige Verfügungen sind häufige Streitpunkte im Erbrecht. Die Frage, wie der Wille des...

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Wer erbt wirklich? Streit um Testamente und gesetzliche Erbfolge nach dem Tod der Erblasserin 

Die Erbfolge und letztwillige Verfügungen sind häufige Streitpunkte im Erbrecht. Die Frage, wie der Wille des Erblassers hinsichtlich der Verteilung seines Nachlasses zu verstehen ist, führt häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dabei geht es um die Auslegung mehrerer Testamente und die Auswirkungen von Widerrufen und Änderungen, die der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung vorgenommen hat. Es stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Erben aufgrund der Widerrufe und der neuen Testamente noch erbberechtigt sind oder ob sie durch die früheren Verfügungen ausgeschlossen wurden. Der Fall zeigt, wie komplex die Rechtsfolgen von Testamentsänderungen und -widerrufen sein können.

Was ist geschehen?

Nach dem Tod einer kinderlosen Erblasserin kam es zu einem Erbstreit zwischen ihren Neffen und Nichten sowie ihren beiden Enkelinnen. Die Erblasserin hatte zusammen mit ihrem bereits 2016 verstorbenen Ehemann über viele Jahre hinweg mehrere Testamente errichtet. Diese enthielten wechselbezügliche Erbeinsetzungen, Widerrufe und sogar eine beabsichtigte Enterbung der Enkelkinder wegen persönlicher Enttäuschung. In einem späteren Testament aus dem Jahr 2016 bestätigten die Eheleute erneut die gegenseitige Erbeinsetzung und erklärten die Enterbung der Enkelinnen für weiterhin gültig. Nach dem Tod ihres Ehemannes errichtete die Erblasserin weitere Testamente, darunter ein notarielles Testament vom März 2019, in dem sie ihre Cousine als Alleinerbin einsetzte, diese Einsetzung aber im April 2021 widerrief, ohne eine neue Erbin zu benennen.

Da somit keine wirksame testamentarische Erbfolgeregelung mehr vorlag, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Die Neffen und Nichten beanspruchten das Erbe unter Berufung auf frühere Testamente. Die Enkelinnen argumentierten dagegen, dass alle früheren Verfügungen widerrufen worden seien und daher die gesetzliche Erbfolge eintreten müsse. Das Nachlassgericht gab schließlich den Enkelinnen Recht: Die Erblasserin habe keine wirksame Erbeinsetzung hinterlassen, so dass D.S. und N.S. zu gesetzlichen Erben zu je ½ berufen seien.[1]

Streit um den Erbschein

Der Beteiligte zu 1) legte gegen den Beschluss des Nachlassgerichts, das die Enkelinnen als Erbinnen angesehen hatte, Beschwerde ein. Er argumentierte, dass die Erblasserin die Enterbung der Enkelinnen durch ihre Testamentswiderrufe nie habe aufheben wollen, da sie in ihren Testamenten ausdrücklich andere Erben habe einsetzen wollen und stets eine dritte Person als Erben bevorzugt habe. Der Beteiligte zu 1) nimmt für sich in Anspruch, neben anderen Beteiligten Erbe der Erblasserin zu sein. Er macht geltend, das Nachlassgericht habe die Beweise und den wirklichen Willen der Erblasserin nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Beteiligten zu 8) und 9) verteidigten den angefochtenen Beschluss mit der Begründung, durch das Testament der Erblasserin vom 06.03.2019 seien alle früheren Verfügungen einschließlich der Enterbung der Enkelinnen widerrufen worden. Das Nachlassgericht stützte sich auf die Auslegung dieses Testaments, wonach die gesetzliche Erbfolge eingetreten sei. Das Nachlassgericht stellte fest, dass die Enkelinnen aufgrund gesetzlicher Erbfolge erben.

Auslegung der Enterbung

Der Senat entschied, dass die Erblasserin die Enterbung der Enkelinnen nicht widerrufen hatte. Die Widerrufsklausel des Testaments gelte nur für einseitige Verfügungen der Erblasserin, nicht aber für gemeinschaftliche Verfügungen mit ihrem Ehemann. Da die Erblasserin ihre Enkelinnen nie ausdrücklich als Erben eingesetzt, sondern stets andere Erben bevorzugt habe, bleibe es bei der Enterbung der Enkelinnen. Die gesetzliche Erbfolge sei daher nicht anwendbar und die Enterbung der Enkelinnen bleibe bestehen.

Tipp:
  • Klarheit in Testamentsverfügungen: Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte ein Testament klare und eindeutige Erbeinsetzungen enthalten, insbesondere wenn Änderungen oder Widerrufe vorgenommen werden.
  • Regelung der Enterbung: Ist eine Enterbung gewünscht, sollte diese klar und unmissverständlich formuliert werden, um Missverständnisse, insbesondere bei späteren Testamenten, zu vermeiden.
  • Professionelle Beratung einholen: Bei komplexen Familienverhältnissen und häufigen Änderungen der letztwilligen Verfügung empfiehlt es sich, einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt beizuziehen, um sicherzustellen, dass der Wille des Erblassers korrekt umgesetzt wird.

Quellen


[1]OLG Zweibrücken Beschl. v. 18.2.2025 – 8 W 18/24

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