Wenn Auskunftspflichten scheitern: So kann man im Erbfall vorgehen
Im Erbrecht kann es nach dem Tod eines Angehörigen zu Streitigkeiten über die Verteilung des Vermögens kommen. In solchen Fällen spielt die Klärung von Auskunftspflichten eine zentrale Rolle. Der Fall zeigt, wie eine Gläubigerin nach dem Tod ihres Vaters mit Klage und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen versucht, Auskunft über Nachlassvorgänge und die Herausgabe von Nachlassgegenständen zu erzwingen. Der Fall zeigt, wie wichtig die Erfüllung der Auskunftspflichten im Nachlassverfahren ist.
Was ist geschehen?
Mit ihrer Klage vom 25. September 2023 begehrte die Gläubigerin die Zahlung von 43.000 Euro zugunsten der aus ihr und ihrem Bruder bestehenden Erbengemeinschaft nach dem Tod ihres Vaters. Die Klage bezieht sich auf eine Abhebung dieses Betrages von einem Gemeinschaftskonto der Eheleute durch die Schuldnerin, die Ehefrau des Erblassers, am 12. Juli 2022, da sie nach dem Erbfall nicht mehr über das Konto hätte verfügen dürfen. Am 29. Februar 2024 erweiterte die Gläubigerin die Klage um eine Stufenklage auf Herausgabe von Nachlassgegenständen, die die Schuldnerin nach dem Erbfall aus der ehemaligen Ehewohnung entfernt hatte.
Am 9. August 2024 beantragte die Gläubigerin, zur Erzwingung der Auskunft ein Zwangsgeld festzusetzen und für den Fall der Nichtleistung Zwangshaft anzuordnen. Die Schuldnerin erteilte daraufhin ergänzende Auskünfte über erbrechtliche Vorgänge und Handlungen nach dem Tod des Erblassers, die die Gläubigerin jedoch für unzureichend hielt. Das Amtsgericht verhängte gegen die Schuldnerin ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 Euro und ordnete für den Fall der Nichtleistung Zwangshaft an. Gegen diesen Beschluss legte die Schuldnerin am 7. Oktober 2024 sofortige Beschwerde ein. Sie machte weitere Angaben zu den Erbschaftsangelegenheiten und den an der Beerdigung des Erblassers beteiligten Personen. Die Schuldnerin machte geltend, dass der Gläubigerin alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt worden seien.
Die Auskunftspflicht
Der Senat hat die sofortige Beschwerde der Schuldnerin zurückgewiesen. Die nach den Vorschriften der ZPO ordnungsgemäß durchgeführte Zwangsvollstreckung habe Bestand, da die Schuldnerin ihrer Auskunftspflicht nicht vollständig nachgekommen sei. Das Zwangsgeld sei erforderlich und angemessen gewesen, um die Schuldnerin zur Erfüllung ihrer Verpflichtung anzuhalten.
Das Landgericht habe die Zwangsvollstreckung zu Recht durchgeführt, da die Schuldnerin ihrer Auskunftspflicht nicht vollständig nachgekommen sei. Die Auslegung des Vollstreckungstitels, der das Anerkenntnis der Schuldnerin und die anschließende Verurteilung zur Auskunftserteilung enthielt, ergab, dass die von der Schuldnerin bisher erteilten Auskünfte unvollständig und lückenhaft waren. Die Höhe des Zwangsgeldes wurde als notwendig erachtet, um die Schuldnerin zur Erfüllung der Auskunftspflicht anzuhalten.
- Klare Klageerweiterung: Bei unklaren oder unvollständigen Angaben über den Nachlass kann es sinnvoll sein, die Klage um zusätzliche Ansprüche wie die Herausgabe von Nachlassgegenständen zu erweitern.
- Zwangsgeld zur Durchsetzung von Auskunftspflichten: Kommt die Partei ihrer Auskunftspflicht nicht nach, kann ein Zwangsgeld hilfreich sein, um die Erfüllung der Pflicht zu erzwingen.
- Widerspruch gegen unzureichende Auskünfte: Bei unzureichender oder unvollständiger Auskunftserteilung ist eine sofortige Beschwerde möglich, die aber nur dann erfolgreich sein kann, wenn die Pflicht zur vollständigen Auskunftserteilung nachgewiesen wird.