Erbfall im Stillstand: Verzögerungen bei Nachlassgerichten
Die Bearbeitung von Erbfällen in Deutschland dauert immer länger, was nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche und psychische Belastungen für die Beteiligten mit sich bringt. Insbesondere bei unstreitigen Erbfällen wird immer wieder von dramatischen Verzögerungen bei den Nachlassgerichten berichtet. Lange Wartezeiten auf die Eröffnung eines Testaments oder die Erteilung eines Erbscheins haben gravierende Folgen, die von eingefrorenen Konten bis hin zur Handlungsunfähigkeit bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen reichen.
Zur Vorbereitung des Erbrechtstages und der damit verbundenen Auftaktveranstaltung hat die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht eine umfassende Online-Befragung unter Rechtsanwälten, Notaren, Anwaltsnotaren, Richtern und Rechtspflegern durchgeführt..[1]
Die Eröffnung eines Testaments
In der Umfrage zur Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen, die sich zum Zeitpunkt des Erbfalls in amtlicher Verwahrung befanden, gaben 30,24 % an, dass die Eröffnung 1 bis 2 Monate ab dem Erbfall dauern kann, 17,44 % sogar 3 bis 4 Monate. Bei Verfügungen von Todes wegen, die sich nicht in amtlicher Verwahrung befanden, ist das Ergebnis breit gestreut. Die Spanne reicht von 2 bis 4 Wochen ab Abgabe beim Nachlassgericht bis zu 6 bis 12 Monaten, wobei der höchste Anteil mit 21,7 % bei 1 bis 2 Monaten ab Abgabe beim Nachlassgericht liegt.
Häufig können sich Erben bei Banken oder Grundbuchämtern mit einem eröffneten Testament ausweisen, ohne dass ein Erbschein erforderlich ist. Fehlt jedoch ein Testament mit Eröffnungsprotokoll, stehen die Erben oft vor großen Herausforderungen. Daher ist es für Erblasser sinnvoll, ihr Testament bereits zu Lebzeiten beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Dies kann nicht nur das Verfahren beschleunigen, sondern ermöglicht es den Erben auch, eine Vollmacht zu erhalten, die über den Tod des Erblassers hinaus gilt bzw. mit dem Erbfall wirksam wird.
Möglichkeiten der Beschleunigung der Eröffnung der Testamente
Im Rahmen der Umfrage wurden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare sowie weitere Angehörige der Rechtsberufe nach möglichen Ansätzen zur Beschleunigung des Testamentseröffnungsverfahrens befragt. Die am häufigsten genannte Antwort aller Beteiligten war die Notwendigkeit einer besseren und personellen Ausstattung der Nachlassgerichte, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Darüber hinaus wurde von den Befragten mehrfach die Digitalisierung der Nachlassgerichte als vielversprechender Ansatz identifiziert, um die Effizienz und Effektivität der Bearbeitung von Nachlasssachen deutlich zu steigern. Der Einsatz moderner Technologien könnte somit entscheidend dazu beitragen, die Arbeitsabläufe zu optimieren und die Bearbeitungszeiten deutlich zu verkürzen.
- Lange Bearbeitungszeiten bei Erbfällen: Erbfälle in Deutschland dauern immer länger. Dies führt zu rechtlichen, wirtschaftlichen und psychischen Belastungen für die Beteiligten. Insbesondere bei unstreitigen Erbfällen kommt es häufig zu erheblichen Verzögerungen.
- Eröffnungszeiten von Testamenten. Die Bearbeitungszeit von Testamenten beträgt oft mehrere Monate. Testamente in amtlicher Verwahrung dauern oft länger als solche ohne Verwahrung.
- Vorschläge zur Beschleunigung Die Umfrage zeigt, dass eine bessere personelle Ausstattung und die Digitalisierung der Nachlassgerichte als Lösungsansätze zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten genannt werden.
Quellen
[1] „Anonyme Umfrage zur Situation der Nachlassgerichte, durchgeführt von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV im Zeitraum 4.–28. Februar 2025, abrufbar unter https://www.erbrecht-dav.de/anonyme-umfrage-zur- situation-der-nachlassgerichte.”