Was Sie wissen müssen, um den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu entkräften.
Im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Verjährungsdurchbrechung, die den Steuerpflichtigen unnötig belasten. Besonders bei der Anwendung von § 169 Abs. 2 S. 2 AO gibt es immer wieder Unsicherheiten. Diese Regelung verlängert die Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung auf zehn Jahre und bei leichtfertiger Steuerverkürzung auf fünf Jahre. Doch gerade bei der Anwendung dieser Vorschrift machen die Finanzverwaltung und Rechtsbeistände immer wieder Fehler, die den Steuerpflichtigen schaden können.
In diesem Artikel erklären wir, welche Fehler bei der Verjährungsdurchbrechung häufig passieren und wie Sie sich dagegen verteidigen können. Besonders bei der Prüfung des Vorsatzes und der Anwendung von Schätzungsgrundlagen gibt es immer wieder Fehler, die es zu erkennen und anzufechten gilt.
Fehler der Finanzverwaltung bei der Festsetzung der Verjährung
Ein häufiger Fehler passiert bei der Außenprüfung, wenn Schätzungsgrundlagen aus bereits geprüften Steuerjahren einfach auf spätere Jahre übertragen werden. Diese Übertragung erfolgt oft ohne erneute Prüfung und Anpassung, was zu fehlerhaften Steuerfestsetzungen führen kann. Dabei ist die Finanzverwaltung verantwortlich für die vollständige Ermittlung der zugrunde liegenden Tatsachen. Fehler in dieser Ermittlung gehen zu ihren Lasten.
Rechtsbeistände müssen sicherstellen, dass die Schätzungsgrundlagen korrekt geprüft werden und mögliche Fehler bei der Anwendung der Verjährungsdurchbrechung aufgedeckt werden. Wird dies übersehen, kann der Rechtsbeistand selbst für die Fehler haftbar gemacht werden.
Unzureichende Prüfung des Vorsatzes
Ein weiteres Problem besteht in der Überprüfung des Vorsatzes bei der Steuerhinterziehung. Der Vorsatz wird bei vielen Steuerhinterziehungsfällen zu pauschal unterstellt. Dabei ist es entscheidend, dass der Vorsatz zur Steuerhinterziehung explizit geprüft und dokumentiert wird. Es reicht nicht aus, einfach anzunehmen, dass der Steuerpflichtige vorsätzlich gehandelt hat. In vielen Fällen wird dies jedoch nicht ausreichend beachtet, was dazu führen kann, dass die Verjährungsdurchbrechung fehlerhaft durchgeführt wird.
Es ist daher für die Verteidigung des Steuerpflichtigen entscheidend, diese Pauschalisierung des Vorsatzes zu hinterfragen und darauf zu bestehen, dass eine detaillierte Prüfung des Vorsatzes erfolgt.
Fehlerhafte Festsetzungen und Rechtswidrigkeit der verlängerten Festsetzungsfrist
Die Verlängerung der Festsetzungsfrist wird häufig von der Veranlagungsbehörde zu Unrecht angewendet. Damit die verlängerte Festsetzungsfrist greift, muss eine Steuerhinterziehung nach den Vorgaben des § 370 AO vorliegen. Leider wird diese Frage in der Praxis nicht immer korrekt beurteilt, da Veranlagungsbeamte häufig nicht über die nötige steuerstrafrechtliche Expertise verfügen.
Wird die verlängerte Festsetzungsfrist unrechtmäßig angewendet, sollte dies unbedingt rechtlich angefochten werden. Fehlt es dem Finanzamt an ausreichenden Beweisen für eine Steuerhinterziehung, ist es entscheidend, die fehlerhafte Anwendung der Festsetzungsfrist zu beanstanden.
Ihre Verteidigung gegen Fehler bei der Verjährungsdurchbrechung
Fehler bei der Anwendung der Verjährungsdurchbrechung im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung treten häufig bei der Übertragung von Schätzungsgrundlagen und der Prüfung des Vorsatzes auf. Steuerpflichtige sollten diese Fehler keinesfalls hinnehmen, sondern rechtzeitig rechtliche Schritte einleiten, um sich zu verteidigen. Rechtsbeistände müssen sicherstellen, dass die Festsetzungsfrist korrekt angewendet wird und dass keine voreiligen Annahmen über den Vorsatz oder fehlerhafte Schätzungen getroffen werden.
Eine präzise Überprüfung der Verjährungsdurchbrechung und der zugrunde liegenden Tatsachen kann dazu führen, dass viele Vorwürfe der Steuerhinterziehung entkräftet werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle Verfahrensfehler frühzeitig erkannt und erfolgreich angefochten werden, um den Steuerpflichtigen vor ungerechtfertigten Festsetzungen und Strafen zu schützen.
1. Prüfen Sie sorgfältig die Schätzungsgrundlagen und deren korrekte Anwendung auf spätere Steuerjahre.
2. Achten Sie darauf, dass der Vorsatz zur Steuerhinterziehung nicht pauschal unterstellt wird und ordnungsgemäß geprüft wird.
3. Fordern Sie eine detaillierte Prüfung der Verjährungsdurchbrechung, wenn diese zu Unrecht angewendet wird.
Quellen