Wenn der Steuerbescheid zur Nichtigkeit führt: BFH kippt fehlerhafte Schenkungsteuer-Festsetzung

Wenn ein Steuerbescheid zur Stolperfalle wird Kann ein Steuerbescheid so fehlerhaft sein, dass er unwirksam wird? Genau darum drehte sich ein aktueller Fall vor dem Bundesfinanzhof. Ein Beschenkter sollte Schenkungsteuer...

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Wenn ein Steuerbescheid zur Stolperfalle wird

Kann ein Steuerbescheid so fehlerhaft sein, dass er unwirksam wird? Genau darum drehte sich ein aktueller Fall vor dem Bundesfinanzhof. Ein Beschenkter sollte Schenkungsteuer zahlen, obwohl sein Vater diese bereits vollständig beglichen hatte. Doch der Steuerbescheid enthielt widersprüchliche Angaben zur Höhe der Steuer, sodass für den Betroffenen nicht klar ersichtlich war, welche Summe tatsächlich festgesetzt wurde. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ein solcher Bescheid nicht bestehen bleiben kann – mit weitreichenden Folgen für vergleichbare Fälle.

Was ist passiert?

Ein Vater schenkte seinem Sohn eine Beteiligung an mehreren Gesellschaften und übernahm dabei die anfallende Schenkungsteuer. Das Finanzamt setzte die Steuer zunächst gegenüber dem Vater fest, der sie vollständig entrichtete. Später wurde die Steuerfestsetzung geändert und eine höhere Steuerlast berechnet. Obwohl der Vater die zusätzlichen Beträge zahlte, erließ das Finanzamt einen neuen Steuerbescheid – diesmal direkt gegen den Sohn.

Der Bescheid war jedoch inhaltlich widersprüchlich: Während im Tenor eine Steuer von rund 15,8 Millionen Euro festgesetzt wurde, war in der Berechnung eine deutlich geringere Summe ausgewiesen. Zudem wurde nicht berücksichtigt, dass die Steuer durch die Zahlung des Vaters bereits erloschen war. Der Sohn klagte gegen den Bescheid, da er unklar war und eine doppelte Besteuerung drohte. Nachdem das Finanzgericht seine Klage abwies, zog er vor den Bundesfinanzhof.

BFH setzt klare Grenzen für Schenkungsteuerbescheide

Der Bundesfinanzhof (BFH) hob sowohl das Urteil des Finanzgerichts als auch den gegen den Sohn gerichteten Schenkungsteuerbescheid auf. Das Gericht entschied, dass der Bescheid nichtig sei, da er inhaltlich unbestimmt war und die Steuer bereits durch die Zahlung des Vaters erloschen war.

Begründung des Gerichts:

  1. Unbestimmtheit des Bescheids:
    • Der Tenor des Steuerbescheids wies eine Schenkungsteuer von 15,8 Millionen Euro aus, während in der Begründung eine deutlich geringere Summe als festgesetzte Steuer angegeben war.
    • Ein Steuerbescheid muss klar erkennen lassen, welche Steuer tatsächlich festgesetzt wird. Da dies nicht eindeutig war, erklärte der BFH den Bescheid für nichtig.
  2.  Erlöschen der Steuerschuld durch Zahlung des Vaters:
    • Laut § 44 Abs. 2 AO (Gesamtschuldnerschaft) erlischt eine Steuerschuld für alle Beteiligten, wenn sie von einem Gesamtschuldner vollständig beglichen wird.
    • Der Vater hatte die gesamte Schenkungsteuer gezahlt, wodurch die Forderung gegenüber dem Sohn erloschen war.
    • Das Finanzamt hätte daher keinen neuen Bescheid gegen den Sohn erlassen dürfen.
  3.  Fehlende Berücksichtigung des Ermessens:
    • Das Finanzamt hatte bei der erneuten Steuerfestsetzung nicht erkennbar geprüft, ob eine weitere Steuerpflicht des Sohnes überhaupt noch bestand.
    • Eine solche Vorgehensweise widerspricht den gesetzlichen Anforderungen an die Ausübung von Ermessen.

Klarheit bei der Schenkungsteuer und Schutz vor fehlerhaften Bescheiden

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hat weitreichende Bedeutung für die steuerliche Behandlung von Schenkungen und die Anforderungen an Steuerbescheide. Es stellt klar, dass Steuerbescheide inhaltlich eindeutig und nachvollziehbar sein müssen. Wenn widersprüchliche Angaben im Tenor und in der Begründung eines Steuerbescheids enthalten sind, kann dieser als nichtig angesehen werden. Dies stärkt die Rechte der Steuerpflichtigen und verhindert, dass sie aufgrund unklarer Bescheide benachteiligt werden.

Besonders wichtig ist die Entscheidung im Hinblick auf die Gesamtschuldnerschaft bei der Schenkungsteuer. Der BFH bekräftigt, dass eine Steuerverbindlichkeit erlischt, sobald sie von einem der Gesamtschuldner vollständig beglichen wurde. In diesem Fall hatte der Vater die gesamte Schenkungsteuer gezahlt, wodurch keine weitere Forderung gegen den Sohn bestand. Das Finanzamt hätte daher keinen neuen Steuerbescheid gegen ihn erlassen dürfen. Diese Klarstellung schützt Beschenkte davor, für eine bereits beglichene Steuer nochmals in Anspruch genommen zu werden.

Zudem hebt das Urteil hervor, dass das Finanzamt bei der Festsetzung der Schenkungsteuer sein Ermessen sachgerecht ausüben muss. Eine erneute Festsetzung gegen den Sohn, ohne die bereits erfolgte Zahlung zu berücksichtigen, verstößt gegen grundlegende Prinzipien der Steuerverwaltung. Dies betont die Bedeutung einer korrekten Anwendung der Ermessensspielräume durch die Finanzbehörden.

Insgesamt sorgt die Entscheidung für mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei der Besteuerung von Schenkungen. Steuerpflichtige können sich darauf berufen, dass sie nicht für eine bereits beglichene Steuer belangt werden dürfen und dass Bescheide in sich stimmig sein müssen. Das Urteil setzt damit klare Grenzen für die Steuerverwaltung und stärkt die Rechtsposition der Betroffenen.

Tipp:

– Steuerbescheide genau prüfen
• Achte darauf, dass die festgesetzte Steuer im Tenor und in der Begründung des Bescheids übereinstimmt. Widersprüche können zur Nichtigkeit des Bescheids führen.
– Zahlung durch den Schenker dokumentieren
• Falls der Schenker die gesamte Steuer übernimmt, sollten alle Zahlungsnachweise sorgfältig aufbewahrt werden. Dadurch kann nachgewiesen werden, dass die Steuer bereits beglichen wurde.
– Gesamtschuldnerschaft verstehen
• Wenn ein Gesamtschuldner (z. B. der Schenker) die Steuer vollständig zahlt, darf das Finanzamt die gleiche Forderung nicht erneut gegenüber dem Beschenkten erheben. Darauf sollte man sich im Fall eines neuen Steuerbescheids berufen.
– Einspruchsmöglichkeiten nutzen
• Falls ein fehlerhafter oder widersprüchlicher Steuerbescheid vorliegt, kann ein Einspruch eingelegt werden. Es lohnt sich, die rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig zu prüfen, um unnötige Zahlungen zu vermeiden.

Quellen


https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410027/

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