Anklage wegen Testamentsfälschung
Die Fälschung eines Testaments stellt eine schwerwiegende Straftat im Bereich des Erbrechts dar und kann weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sie betrifft nicht nur die Rechte der Erben, sondern auch die Integrität des letzten Willens einer verstorbenen Person.Häufig erfolgt die Testamentsfälschung mit dem Ziel, sich unrechtmäßig Vermögenswerte oder Erbansprüche zu verschaffen, indem der Testamentsinhalt manipuliert oder vollständig neu erstellt wird. Solche Handlungen verletzen das Vertrauen in die rechtlichen Mechanismen der Erbfolge und können zu erheblichen strafrechtlichen Sanktionen führen.Die Aufdeckung solcher Straftaten ist von entscheidender Bedeutung, um die Erbfolge zu wahren und das Recht der Erben zu schützen.
Am Mittwoch stand ein Mann aus dem Pinzgau vor Gericht, der sich wegen Testamentsfälschung verantworten musste. Die Anklage führt aus, dass der Angeklagte über einen Zeitraum von mehreren Jahren ein Haus in Saalfelden auf legale Weise erworben habe, um dann ein Testament zu fälschen.In der Folge wurde der 71-Jährige zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt.[1]
Fälschung des Testaments: Der Versuch, das Haus zu erlangen
Gemäß dem vorliegenden Gutachten belief sich der Wert des Hauses im Zentrum von Saalfelden auf weniger als 200.000 Euro, obwohl es ursprünglich für einen Betrag von annähernd 400.000 Euro an einen Unternehmer veräußert wurde. Das Objekt wies eine Vielzahl von Mängeln auf, darunter das Fehlen von fließendem Wasser, einer Toilette und Fenster. Nichtsdestotrotz war das Grundstück aufgrund seiner Lage als äußerst vorteilhaft einzustufen.
Bereits zu Lebzeiten der verstorbenen Eigentümerin hatte der Angeklagte den Versuch unternommen, das Haus zu erwerben, was jedoch scheiterte. Daraufhin versuchte er, ein Testament zu erwirken, das ihm das Haus vermachen sollte, und soll sie in diesem Zusammenhang mehrfach zu einem Notar begleitet haben, jedoch ohne Erfolg.
Die Fälschung des Testaments: Ein eigenhändiger Versuch
Nach dem Ableben der Frau und dem Fehlen eines Testaments soll der Angeklagte im Jahr 2024 eigenhändig ein Testament verfasst, sich selbst als Universalerbe eingesetzt und dieses unterschrieben haben. In der Folge wurde das Testament zunächst als gültig angesehen und das Haus im Grundbuch auf den 71-Jährigen übertragen.
Die Angelegenheit nahm jedoch eine Wendung, als Bekannte der Verstorbenen von dem Testament erfuhren und Zweifel an dessen Echtheit äußerten. Sie setzten sich mit den Behörden in Verbindung, woraufhin ein Gutachter das Dokument als Fälschung entlarvte.
Testamentsfälschung – Ein komplexer Fall der Erbauseinandersetzung
Abweichungen zwischen der bekannten Schreibweise des Erblassers und dem Text des Testaments können auf eine Fälschung des Testaments hindeuten, jedoch auch andere Ursachen haben. Zu den potenziellen Ursachen zählen die Annahme, ein Testament müsse "ordentlich" geschrieben sein, oder krankheitsbedingte Veränderungen der Schreibmotorik. Es empfiehlt sich, im Zweifelsfall einen qualifizierten Schriftsachverständigen hinzuzuziehen. Das Nachlassgericht prüft von Amts wegen die Echtheit des Testaments. Ermittlungen sind nur bei begründetem Zweifel erforderlich, bei offensichtlichen Abweichungen oder Zeugen jedoch nicht notwendig. Die Entscheidung über die Einholung eines Gutachtens obliegt dem Gericht nach eigenem Ermessen. Es kann auch Vergleichsschriften anfordern, sollte jedoch keine direkten Anfragen an Dritte stellen, um Zweifel zu vermeiden.[2]
Geständnis und Urteil: Verantwortlichkeit des Angeklagten
Vor Gericht gestand der Angeklagte schließlich die Testamentsfälschung. Er zeigte Reue und erklärte, dass er damals „ein Brett vor dem Kopf gehabt“ habe. Medienberichten zufolge soll die Idee zur Fälschung von einer Fernsehserie inspiriert worden sein. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
• Testamentsfälschung ernst nehmen:
Eine Testamentsfälschung ist eine schwerwiegende Straftat, die zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen kann. Sie gefährdet das Vertrauen in die Erbfolge und muss konsequent aufgedeckt werden.
• Achten Sie auf Unstimmigkeiten:
Abweichungen im Text oder der Unterschrift des Testaments können auf eine Fälschung hinweisen. Im Zweifelsfall sollte ein qualifizierter Schriftsachverständiger hinzugezogen werden.
• Nachlassgericht ermittelt bei Zweifeln:
Das Nachlassgericht prüft die Echtheit eines Testaments von Amts wegen, wobei Ermittlungen nur bei begründetem Zweifel erforderlich sind. Das Gericht entscheidet, ob ein Gutachten eingeholt wird.
Quellen
[1] https://salzburg.orf.at/stories/3297627/
[1] ZEV 2013, 24