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Erbanteilskäufe neu bewertet: Klarheit und Rechtssicherheit bei Nachlassregelungen

Erbanteilskäufe neu bewertet: Klarheit und Rechtssicherheit bei Nachlassregelungen - Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung

Neue Perspektiven für die steuerliche Behandlung von Erbgemeinschaften

Ein Erbfall bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern oft auch komplexe steuerliche Fragestellungen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das insbesondere für Erben von Immobilien relevant ist: Der Kauf eines Anteils an einer Erbengemeinschaft wird steuerlich nicht als „Anschaffung“ eines darin enthaltenen Grundstücks gewertet. Dieses Urteil widerspricht bisherigen Annahmen und schafft neue Klarheit für die steuerliche Behandlung von Erbengemeinschaften. Was bedeutet das für die Betroffenen? Lesen Sie weiter, um die Auswirkungen im Detail zu verstehen.

Hintergrund: Was ist passiert?

Der Kläger war Teil einer Erbengemeinschaft, deren Nachlass ein Grundstück als wesentlichen Vermögenswert umfasste. Ursprünglich hielt er einen Anteil von 52 %, während zwei weitere Erben die übrigen 48 % unter sich aufteilten. Im Jahr 2017 erwarb der Kläger die Anteile der Miterben und wurde dadurch Alleineigentümer des Grundstücks. Bereits ein Jahr später, 2018, veräußerte er das Grundstück zu einem beträchtlichen Kaufpreis.

Das Finanzamt betrachtete den Erwerb der Erbanteile als anteilige entgeltliche Anschaffung des Grundstücks. Da die Veräußerung innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erfolgte, setzte die Behörde zusätzliche Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft an. Der Kläger widersprach dieser Bewertung mit dem Argument, dass der Kauf von Erbanteilen nicht als Grundstückserwerb anzusehen sei, da die Erbengemeinschaft weiterhin Eigentümerin des Grundstücks geblieben war.

BFH: Kein Grundstückskauf durch Erwerb von Erbanteilen

Der Bundesfinanzhof gab dem Kläger Recht. In seiner Entscheidung stellte er klar, dass der Kauf von Erbanteilen nicht als anteilige Anschaffung der Wirtschaftsgüter der Erbmasse – wie eines Grundstücks – gewertet werden kann. Vielmehr betrifft der Erwerb eines Erbanteils ausschließlich die rechtliche Stellung innerhalb der Gesamthandsgemeinschaft.

Die sogenannte „Nämlichkeit“ (Identität zwischen erworbenem und veräußertem Vermögensgegenstand), die für die Besteuerung nach § 23 EStG erforderlich ist, fehle in solchen Fällen. Der BFH widersprach damit der bisherigen Verwaltungsauffassung, wonach ein Erbanteilserwerb als anteilige Anschaffung der Nachlassgegenstände anzusehen sei. Diese Auslegung habe keine gesetzliche Grundlage, betonte das Gericht.

Erleichterung für Erben: Mehr Klarheit und Planungssicherheit

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Erben und deren Nachlassplanung. Der Erwerb von Erbanteilen wird nun eindeutig nicht mehr als anteilige Anschaffung der Wirtschaftsgüter in der Erbmasse angesehen.

Was bedeutet das konkret?

  1. Steuerfreiheit bei späterer Veräußerung
    Der Verkauf von Vermögenswerten wie Grundstücken unterliegt nicht automatisch der Spekulationssteuer nach § 23 EStG, wenn diese aus einem Erbanteilserwerb stammen.
  2. Erleichterte Nachlassregelung
    Erben können sich stärker auf die eigentliche Nachlassabwicklung konzentrieren, da keine ungewollte Steuerlast entsteht.

Bessere Planbarkeit
Die Veräußerung von Vermögenswerten lässt sich steuerlich effizienter gestalten, insbesondere wenn Fristen und steuerliche Regelungen eingehalten werden.

Fazit

Das Urteil des BFH schafft dringend benötigte Rechtssicherheit und reduziert steuerliche Belastungen bei Erbanteilskäufen. Dies ermöglicht eine transparente und effiziente Nachlassregelung und hilft Erben, ihre finanzielle Situation besser zu planen.

Tipp:
1. Vertragliche Klarheit 
Stellen Sie sicher, dass beim Kauf von Erbanteilen eindeutig geregelt wird, dass es sich um den Erwerb von Gemeinschaftsanteilen handelt und nicht um die direkte Übertragung einzelner Vermögenswerte. 
2. Nachlassprüfung 
Analysieren Sie frühzeitig die Zusammensetzung der Erbmasse, um steuerliche Risiken bei einer möglichen Veräußerung zu minimieren. 
3. Geplante Auseinandersetzung 
Vermeiden Sie kurzfristige Verkäufe von Vermögenswerten innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist, wenn Sie Steuerpflichten umgehen möchten. 
4. Dokumentation sichern 
Bewahren Sie alle Unterlagen zu Erbanteilskäufen und Nachlassregelungen sorgfältig auf. Diese können bei steuerlichen Prüfungen von entscheidender Bedeutung sein. 
5. Fristen im Blick behalten 
Berücksichtigen Sie die Zehnjahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG), wenn Sie den Verkauf von Nachlassgegenständen planen.
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Quellen


Entscheidung Detail | Bundesfinanzhof

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