Erb- und Pflichtteilsverzicht

Fallinhalt: Das Ehepaar hat vier Kinder hinterlassen, wobei einer dieser Kinder zu Lebzeiten eine große Summe von den Eltern gekriegt hat und da diese Summe seinen gesetzlichen Erbteil übersteigen würde,...

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Fallinhalt:

Das Ehepaar hat vier Kinder hinterlassen, wobei einer dieser Kinder zu Lebzeiten eine große Summe von den Eltern gekriegt hat und da diese Summe seinen gesetzlichen Erbteil übersteigen würde, unterschrieb er vor dem Notar ein Erb- und Pflichtteilsverzicht. Das Ehepaar hinterließ auch ein Erbvertrag, in dem die Kinder zu gleichen Teilen nach dem Sterben beider Elternteile erben sollten. Nun beteuert der Verzichtende, das er durch den notariellen Vertrag nur auf das gesetzliche Erbrecht verzichtet hat und nicht auf seine Position aus dem Erbvertrag

Was ist ein Erb- und Pflichtteilverzicht ?
Bei einem wirksamen Erb- und Pflichtteilsverzicht wird dieser eigentlich gesetzliche Erbe vom Nachlass und der Erbfolge komplett ausgeschlossen, so als ob es ihn gar nicht gäbe. Auch sein Pflichtteilsanspruch, das ihm eigentlich gesetzlich zusteht, erlischt durch diesen Verzicht. Weil dieser Verzicht so weitreichende Folgen hat, muss dieser notariell beurkundet sein und genau formuliert werden.

Wie wurde das Problem hier gelöst ?
Ob nun auf das gesetzliche Erbrecht oder auf die Zuwendung im Erbvertrag verzichtet wurde, bedarf einer anwaltlichen Überprüfung.

Lösungsansatz:

  • Recherche der Rechtsprechung bezüglich des Erb- und Pflichtteilsverzicht
  • rechtliche Überprüfung der Formulierung im Verzichtvertrag
  • Feststellung, dass der Abkömmling die Zuwendung der erheblichen Summe sich anrechnen lassen muss
  • die restlichen Abkömmlinge müssen den Nachlass nicht durch drei teilen

Ergebnis:

Wie hat das Gericht entschieden ?
Im vorliegenden Fall hat die Formulierung einem umfassenden Erb- und Pflichtteilsverzicht nicht standgehalten, jedoch musste sich der Sohn die Darlehenssumme anrechnen lassen, so dass er am Nachlass nicht mehr partizipieren konnte.

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