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Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht: Wie Familien steuerlich begünstigt Vermögen weitergeben können

Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht: Wie Familien steuerlich begünstigt Vermögen weitergeben können - Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung

Steuerliche Vorteile für die generationsübergreifende Vermögensweitergabe

Im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht stellen die Freibeträge eine wesentliche Erleichterung für Familien dar, um Vermögen innerhalb der Familie weiterzugeben, ohne dass hohe Steuerlasten entstehen. Diese Freibeträge sollen die Vermögensübertragung erleichtern und nahe Angehörige vor großen finanziellen Belastungen schützen. So ist es möglich, Vermögenswerte wie Immobilien oder Unternehmensanteile zu vererben oder zu verschenken, ohne dass diese sofort veräußert werden müssen, um die Steuerzahlungen zu decken. Ein entscheidender Vorteil ist, dass Freibeträge alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können, was langfristige Planungen und generationenübergreifende Vermögenssicherung erleichtert. Grundsätzlich wird dabei zwischen persönlichen und sachlichen Steuerbefreiungen unterschieden. Darum soll es in diesem und dem nächsten Beitrag gehen.

Persönliche Steuerbefreiungen: Wie hohe Freibeträge Ehepartnern und Kindern beim Erben zugutekommen

Die Höhe der persönlichen Freibeträge im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erwerber und dem Erblasser oder Schenker. Damit kann das Vermögen innerhalb der Familie steuerlich begünstigt übertragen werden, sodass nahe Angehörige – vor allem Ehepartner und Kinder – einen deutlich höheren Freibetrag genießen. Der Sinn und Zweck dieser persönlichen Steuerbefreiungen ist, die Übertragung von Familienvermögen zu erleichtern und die Erhaltung dieses Vermögens innerhalb der Familie zu fördern.

Steuerklassen im Erbschaftsteuerrecht: Wer profitiert von den höchsten Freibeträgen?

Im deutschen Erbschaftsteuerrecht spielen die Steuerklassen eine entscheidende Rolle für die Höhe der Freibeträge und die Besteuerung des geerbten Vermögens. Abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben werden Angehörige in die Steuerklassen I, II oder III eingeteilt. Besonders begünstigt sind nahe Familienangehörige, wie Ehegatten, Kinder oder Enkelkinder, die hohe Freibeträge genießen. Entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen fallen hingegen in Steuerklassen mit deutlich geringeren Freibeträgen. Für Erben lohnt es sich, die Steuerklassen genau zu kennen, um steuerliche Belastungen optimal zu planen und das Vermögen sinnvoll zu übertragen.

Beispiele für persönliche Freibeträge:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (Steuerklasse I):

Sie können Vermögenswerte bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben oder geschenkt bekommen.

  • Kinder und Stiefkinder (Steuerklasse I):

Für Kinder und Stiefkinder gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro. Damit sind sie nach Ehepartnern die zweitgrößte begünstigte Gruppe.

  • Enkelkinder (Steuerklasse I):

Ihnen steht ein Freibetrag von 200.000 Euro zu. So können auch Enkelkinder finanziell unterstützt werden, ohne dass hohe Steuerlasten entstehen.

  • Eltern und Großeltern (bei Erbschaften: Steuerklasse I):

 Ihnen steht bei Erbschaften ein Freibetrag von 100.000 Euro zur Verfügung, was ihren Verwandtschaftsgrad zum Erblasser berücksichtigt.

  • Geschwister, Neffen und Nichten sowie entferntere Verwandte und nicht verwandte Personen (Steuerklasse 2 und 3):

Für diese Gruppe gilt ein allgemeiner Freibetrag von 20.000 Euro. Damit sind sie im Vergleich zu nahen Angehörigen weniger begünstigt.

Diese Freibeträge bieten Erben und Beschenkten in der Familie also die Möglichkeit, größere Vermögenswerte steuerfrei zu erhalten. Da die Freibeträge alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden können, sind sie ein zentraler Aspekt für die langfristige Erhaltung des Familienvermögens.

Tipp:
1. Regelmäßige Schenkungen innerhalb der Freibeträge: 
 Nutzen Sie die Möglichkeit, die Freibeträge alle zehn Jahre neu auszuschöpfen, um Vermögen steuerlich begünstigt weiterzugeben und die Steuerlast zu minimieren. 
 2. Ehegatten und Kinder gezielt einbeziehen: 
 Achten Sie darauf, dass Ehepartner (500.000 Euro) und Kinder (400.000 Euro) die maximalen Freibeträge nutzen, um große Vermögenswerte steuerfrei zu übertragen. 
 3. Berücksichtigen Sie die Steuerklasse: 
Die Steuerklasse hat direkten Einfluss auf die Höhe des Freibetrags und den Steuersatz. Verwandte in Steuerklasse I (wie Ehepartner und Kinder) genießen höhere Freibeträge als entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen. Planen Sie daher die Vermögensübertragung so, dass nahe Verwandte bevorzugt begünstigt werden. 
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