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Gefälschtes Testament von Multimillionär: Erbe von mindestens 20 Millionen Euro

Gefälschtes Testament von Multimillionär: Erbe von mindestens 20 Millionen Euro - Scheidt Kalthoff & Partner - Rechtsanwälte | Steuerberatung

Gefahr durch gefälschte Testamente – Wie Sie sich schützen können!

Ein Testament ist ein effektiver Weg, um für den Todesfall gut aufgestellt zu sein. Neben dem typischen Beispiel des Berliner Testaments für Ehepaare, ist auch das eigenhändige Testament gemäß § 2247 BGB eine Möglichkeit seinen Nachlass zu regeln. Es gibt gesetzliche Vorgaben für das eigenhändige Testament, wobei es von dem Erblasser eigenhändig unterzeichnet werden muss. Zweifel an der Unterschrift gibt es nun bei dem Testament von Niels Kampmann, dem Leiter der Passauer Hefefabrik und Schwiegersohn des bekannten Dichters Hans Carossa.

Unterschrift des Testaments gefälscht?

Angeklagt ist die Pflegerin von Kampmann, die als Erbin in dem Testament eingesetzt worden ist. Der Erblasser hinterlässt ein Erbe von mindestens 20 Millionen Euro. Eine genauere Bezifferung sei nicht möglich, weil der Nachlass mehrere Grundstücke, Immobilien, Kunstgegenstände, Fahrzeuge, Gold, Waffen, Teppiche, Gesellschaftsanteile und auch das Archiv des Dichters Carossa umfasst.[1]

Die Pflegerin ist wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug angeklagt. Sie habe Niels Kampmann bis zu seinem Tod gepflegt und auch zu Lebzeiten Dokumente gefälscht haben, um große Summen von Kampmann zu kassieren. Der Prozess ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden.

Wann liegt ein gefälschtes Testament vor?

Es gibt viele Arten des Testaments. Grundsätzlich kann sich das Problem des gefälschten Testaments nur bei den eigenhändig verfassten Testamenten stellen, denn bei einer notariellen Beurkundung des Testaments wird die Identität des Testierenden geprüft. Eine Fälschung ist demnach anzunehmen, wenn eine andere Person als der Testierende selbst unterschrieben hat oder nachträglich Änderungen an dem Testament vorgenommen worden sind, ohne den Willen des Testierenden zu beachten.

Im Normalfall wird nicht das Nachlassgericht die Echtheit des Testaments anzweifeln, solange es keine Anhaltspunkte für die Fälschung des Testaments gibt. Die Überprüfung eines Testaments wird meistens geprüft, wenn Bekannte oder Angehörige, die durch das Testament benachteiligt worden sind, übergangen worden sind oder zu wenig geerbt haben.

Es ist anzumerken, dass die Darlegungs- und Beweislast regelmäßig die Person trägt, die sich auf die Echtheit des Testaments beruft.

Schutz vor gefälschten Testamenten

Es ist ratsam das Erstellen des Testaments vor einem anwesenden Notar zu machen. Somit kann die Identität des Testierenden nachgewiesen werden. Die andere Möglichkeit ist die amtliche Verwahrung des Testaments, um dieses vor nachträglichen Änderungen zu schützen.

Die amtliche Verwahrung ist ein Verfahren zur Verwahrung von letztwilligen Verfügungen und dadurch wird gewährleistet, dass das Testament oder der Erbvertrag im Erbfall durch das Gericht eröffnet werden.[2] Die Abgabe erfolgt beim Amtsgericht. Dadurch bleibt gewährleistet, dass der letzte Wille des Erblassers im Erbfall zuverlässig aufgefunden und rechtsverbindlich umgesetzt wird. Dies erleichtert im Erbfall das Auffinden des Testaments und stellt sicher, dass es direkt zur Testamentseröffnung gelangt, ohne dass Erben dieses erst vorlegen müssen. Für den Erblasser bedeutet dies eine verlässliche Absicherung seines Willens, für die Erben Rechtssicherheit und Transparenz. Insgesamt trägt die amtliche Verwahrung entscheidend dazu bei, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, die Umsetzung des letzten Willens zu beschleunigen und die Durchsetzung der erbrechtlichen Regelungen des Erblassers klar und verbindlich zu gestalten.

Tipp: So schützen Sie ihr Vermögen bei Eintritt des Erbfalls! 
 • Das Testament kann vor einem Notar erstellt werden, um sicherzustellen, dass die Identität des Testierenden nicht gefälscht wird. Die Fälschung eines Testamentes ist strafbar (Urkundenfälschung, Betrug..). 
 • Bei Zweifeln an der Echtheit des Testaments kann dies an das Nachlassgericht vorgetragen werden. 
 • Die amtliche Verwahrung schützt die letztwillige Verfügung und wird bei Eintritt des Erbfalls durch das Gericht eröffnet.
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Quellen


[1] https://www.br.de/nachrichten/bayern/gefaelschtes-testament-mulitmillionaer-prozess-abgesagt,UTGNEfG

[2] https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/A/Amtliche_Verwahrung/index.php#:~:text=Die%20besondere%20amtliche%20Verwahrung%20ist,durch%20das%20Gericht%20eröffnet%20werden.

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