Die
Erbschaftssteuer im Verhältnis zu Immobilien.
Die Erbschaftssteuer fällt in Deutschland beim Erben von Vermögenswerten an. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt sowohl vom Nachlass als auch vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab. Zu berücksichtigen sind auch die geltenden Freibeträge. Es gibt drei Steuerklassen mit Steuersätzen zwischen sieben und 50 Prozent und es können zusätzliche sachliche Steuerbefreiungen und Ausnahmen einschlägig sein.[1]
Berechnung der Erbschaftssteuer bei Immobilien
Grundsätzlich sind geerbte Immobilien erbschaftssteuerpflichtig. Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie.
Doch gibt es vom Grundsatz auch Ausnahmen: Die Mehrheit der Bundesbürger empfinden die Erbschaftssteuer als ungerecht aufgrund der Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen. Hier sei aber zu berücksichtigen, dass die Steuerbegünstigung nur auf das im Betrieb produktiv eingesetzte Vermögen und nicht auf das Verwaltungsvermögen bezieht.[2]
Eine weitere Ausnahme und eine Steuerbegünstigung gibt es beim Familienheim. Nahe Verwandte haben einen höheren Freibetrag. Außerdem fällt keine Erbschaftssteuer an, wenn der Ehegatte des Erblassers die gemeinsame Immobilie zehn Jahre selbst bewohnt hat.[3]Bei Abkömmlingen gibt es eine Begrenzung bis zu einer Größe von 200 qm.
Der Steuersatz bei der Erbschaftssteuer
Bei einem Erbfall unterliegt der Freibetrag dem Verwandtschaftsgrad, den die Erben zum Erblasser haben. Für die Höhe des Steuersatzes gilt Folgendes:
Erbschaft bis[4] | Steuersatz in Klasse I | Steuersatz in Klasse II | Steuersatz in Klasse III |
75.000 Euro | 7% | 15% | 30% |
300.000 Euro | 11% | 20% | 30% |
600.000 Euro | 15% | 25% | 30% |
6.000.000 Euro | 19% | 30% | 30% |
13.000.000 Euro | 23% | 35% | 50% |
>26.000.000 Euro | 30% | 43% | 50% |
Die Gefahren der Erbschaftssteuer bei Immobilien Ein auf Focus veröffentlichter Beitrag kritisiert die Erbschaftssteuer und thematisiert, dass die Erbschaftssteuer auf Wohneigentum dazu führen kann, dass das Eigentum verloren werden kann, wenn diese nicht gezahlt wird.
Meist müsse eine Darlehensschuld aufgenommen werden und die Betroffenen sehen sich veranlasst, ihre Immobilie zur Begleichung der Schuld zu veräußern.[5]
Dieser Härtefall soll gerade mit den geltenden Freibeträgen und der Ausnahme für das Familienheim vermieden werden. Es ist möglich durch eine sorgfältige und rechtzeitige Planung mehrere Immobilien weiterzuvererben.
Neben einer ausführlichen Beratung ist an die zehn-Jahres-Grenze zu denken. Bei Schenkungen gelten regelmäßig die gleichen Freibeträge wie im Erbfall und alle zehn Jahre steht der Freibetrag wieder zur Verfügung.[6]
Auch ist in diesem Fall an die Eintragung eines Nießbrauchsrechts zu denken, dadurch wird der Wert der Immobilie gemindert.
Quellen
[1] https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/familie/erben-und-vererben/erbschaftssteuer.html
[3] https://www.erbrechtsinfo.com/steuern-finanzen/erbschaftssteuer-immobilien/
[4] https://www.steuertipps.de/service/rechner/erbschaftsteuerrechner/
[6] https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/familie/erben-und-vererben/erbschaftssteuer.html
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